Iris Spranger
28.06.2017 | Zum Beschluss des Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen des Abgeordnetenhauses erklären die wohnungspolitischen Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen Iris Spranger (SPD),
Dr. Michail Nelken (DIE LINKE) und Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen):
„Mit der Änderung des Wohnraumgesetzes werden rückwirkende Mieterhöhungen für Objekte des sozialen Wohnungsbaus ausgeschlossen. Außerdem wird verhindert, dass Wohnobjekte, die keine Anschlussförderung erhalten haben, bei Verkauf die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ verlieren.
Durch die Umstellung von Nettokalt- auf Bruttowarmmiete als Bezugsgröße für Mietzuschüsse bei gleichzeitiger Erhöhung des maximal anrechnungsfähigen Mietbetrages von 10,- Euro auf 14,- Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche werden künftig mehr Menschen in Berlin als bisher von Mietzuschüssen profitieren können.
Außerdem wird die Maximalbegrenzung des Mietzuschusses angehoben. Lag diese für betroffene Mieter*innen bisher bei 2,50 Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche, wird sie nun für Menschen mit Wohnberechtigungsschein je nach Einkommenssituation bei maximal 5,- Euro je Quadratmeter liegen, wobei die Mietzuschüsse die Hälfte der monatlichen Bruttowarmmiete nicht überschreiten dürfen.
Dies bedeutet für betroffene Mieter*innen im sozialen Wohnungsbau, insbesondere von Objekten mit hohen Mietnebenkosten, eine weitere spürbare Entlastung gegenüber dem Status quo. Die Koalition setzt mit diesen Maßnahmen ihre mieterorientierte Wohnungspolitik fort.
Die Änderungen des Wohnraumgesetzes sollen im Juli dieses Jahres in Kraft treten.“