Schlechter Tag für Berlin: Gericht bestätigt einstweilige Verfügung durch Vattenfall bei der Stromnetzvergabe
07.11.2019 | r stellvertretende Fraktionsvorsitzende und energiepolitische Sprecher Jörg Stroedter erklärt zum Gerichtsurteil: „Wenn diese Entscheidung Bestand hat, kann eine Kommune das Stromnetz nicht mehr neu vergeben. Diese Gerichtsentscheidung hebelt bundesrechtliche Regelungen für die Kommunen aus. Durch die Anwendung des Energiewirtschaftsgesetzes sind aber exakt die Möglichkeiten vorgegeben, dass auch ein landeseigener Betrieb den Zuschlag erhalten kann. Anders als beim Gasverfahren ist dies beim Stromverfahren auch einwandfrei der Fall.Weiterlesen