Das Mietenmonster besiegen – Berlin entlasten
Steigende Mieten und Kosten belasten die Einkommen der Berlinerinnen und Berliner. Wir sorgen für Entlastung: Mit der Berlin Pauschale erhalten Tarifbeschäftigte und Beamte des Landes Berlin 150 Euro pro Monat zusätzlich. Auch die anderen Beschäftigten in Berlin profitieren: Durch die schrittweise Anhebung des Mindestlohns im Landesmindestlohngesetz und im Vergabegesetz. Der Mindestlohn soll noch in diesem Jahr auf 11,30 Euro pro Stunde steigen. Für den Zeitraum ab 2021 wird ein Mindestlohn festgesetzt, der jährlich dynamisiert wird und der sicherstellt, dass die damit zu erreichende Rentenzahlung über der jeweiligen Grundsicherung im Alter liegt. Wir gehen davon aus, dass der Mindestlohn zu diesem Zeitpunkt über 13 Euro pro Stunde liegen muss. Von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren Beschäftigte mit Mindestlohn direkt, für die anderen Beschäftigten ist durch das Lohnabstandsgebot ebenfalls ein höherer Verdienst zu erwarten. Die SPD-Fraktion sorgt insbesondere bei Familien für geringere Kosten: Durch die Abschaffung der Kita- und Hortgebühren sowie die Einführung des kostenfreien Schulessens und des kostenfreien Schülertickets. So hat zum Beispiel eine Familie mehrere hundert Euro pro Monat mehr zur Verfügung. Und mit dem Mietendeckel sorgen wir dafür, dass die Mieten nicht weiter steigen.
Berlin braucht den Mietendeckel!
Ein im Auftrag der SPD-Fraktion erarbeitetes Gutachten von zwei der anerkanntesten Mietrechts- und Verfassungsexperten Deutschlands kommt zu dem Ergebnis, dass das Land Berlin die Mieten in der Hauptstadt deckeln könnte. Prof. Dr. Franz Mayer und Prof. Dr. Markus Artz, beide von der Universität Bielefeld, sehen die erforderliche Gesetzgebungskompetenz klar bei den Ländern. Ein Mietendeckel wäre also als Landesrecht durchaus vorstellbar.
Prof. Dr. Franz Mayer:
„Die Länderzuständigkeit stellt unter dem Grundgesetz den Regelfall dar. Eine ausschließliche Bundeszuständigkeit, die einer Mietendeckel-Gesetzgebung auf Landesebene entgegengehalten werden könnte, ist nicht in Sicht. Es besteht auch keine Sperre für eine entsprechende Gesetzgebungsaktivität des Landes Berlin unter dem Aspekt der konkurrierenden Gesetzgebung. Das Land Berlin verfügt aufgrund seiner eigenen materiellen Gesetzgebungsgewalt über die Gesetzgebungszuständigkeit für einen 'Mietendeckel'. Mietpreisrecht wird nicht ausschließlich durch das Privatrecht geregelt. Es lässt sich eine gesonderte Regulierungsschicht an Öffentlichem Mietrecht beschreiben.“
Prof. Dr. Franz Mayer, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik an der Universität Bielefeld, langjährige Forschung zum Thema Kompetenzverteilung in nicht-unitarischen Systemen im deutschen, europäischen und vergleichenden Verfassungsrecht (Promotion zum Thema Kompetenzüberschreitung und Letztentscheidung).
Prof. Dr. Markus Artz:
„Zur Sicherung des landesverfassungsrechtlich verbürgten Rechts auf Wohnen ist es verhältnismäßig, Vermietern zeitlich befristet durch Landesrecht zu untersagen, bestimmte Ansprüche aus dem Miethöherecht des BGB geltend machen zu dürfen. Sinnvoll und angemessen erscheint ein öffentlich-rechtliches Eingreifen sowohl hinsichtlich der zulässigen Miethöhe bei Beginn des Mietverhältnisses als auch bei der Mieterhöhung im Bestand. Betroffene Regelungstatbestände sind das Recht auf Mieterhöhung nach § 558 BGB und die Berufung auf den Ausnahmetatbestand der Vormiete nach § 556e Abs. 1 BGB. Die Einführung eines solchen zeitlich befristeten Mietendeckels hätte auch nach dessen Auslaufen positive Folgewirkungen auf den Wohnraummietmarkt in Berlin.“
Prof. Dr. Markus Artz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Bielefeld, Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld, Autor zahlreicher mietrechtlicher Veröffentlichungen, Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM).
Das Gutachten finden Sie hier zum Download.
Der Mietendeckel erklärt:
Was ist der Mietendeckel?
Der Mietendeckel ist ein Berliner Landesgesetz, mit dem die Mieten nicht über einen vom Land Berlin festgelegten Wert steigen dürfen. Er soll zeitlich befristet für Mietwohnungen im Wohnungsbestand gelten; sowohl bei Neuvermietungen als auch bei bestehenden Mietverträgen.
Wieso konnten die Mieten bisher so stark steigen?
Das Mietrecht des Bundes ist Hauptursache für steigende Mieten. Zwar konnten in den letzten Jahren eine Reihe von Änderungen im Bundesrecht mit dem Ziel der Begrenzung des Mietanstiegs durchgesetzt werden. Tiefergehende Maßnahmen gegen die Mietexplosion in den deutschen Städten scheiterten jedoch am Widerstand der Bundes-CDU/CSU. Aktuell darf ein Vermieter die Mieten bis zu 15 % in drei Jahren erhöhen (Kappungsgrenze nach § 558 BGB). Bei Modernisierungen ist ferner eine Erhöhung der jährlichen Miete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten möglich, wobei sich die monatliche Miete aufgrund der Modernisierung innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als 2 bzw. 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen darf (§ 559 BGB).
Wieso ist der Mietendeckel der nächste konsequente Schritt?
Als rot-rot-grüne Koalition haben wir uns im Bundesrat dafür eingesetzt, die mieterfeindlichen Mietgesetze im BGB zu reformieren. Diese Initiative konnte gegen den Widerstand der Union auf Bundesebene nicht durchgesetzt werden. Aus diesem Grund konnten wir unsere Forderungen für soziale Mietgesetze bisher nur bei den landeseigenen Wohnungen umsetzen. Mieterhöhungen sind hier nur noch in geringem Maße möglich. Als Resultat unserer sozialen Mietenpolitik liegen die landeseigenen Mieten deutlich unter dem Marktniveau. Dieser bezahlbare, kommunale Wohnungsbestand wird kontinuierlich durch Neubau und selektive Ankäufe vergrößert.
Doch all diese Maßnahmen reichen nicht, die Preisspirale auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu durchbrechen. Damit bei den über eine Million privat vermieteten Wohnungen in Berlin die Mieten nicht immer weiter steigen, gehen wir mit dem Mietendeckel den nächsten Schritt und schränken durch Landesrecht die Mieterhöhungsmöglichkeiten auch für nicht landeseigene Bestandswohnungen ein.
Was kostet der Mietendeckel die Berliner Steuerzahler?
Nichts. Wir nutzen mit dem Mietendeckel das schärfste Schwert, das uns in unserem Rechtsstaat zur Verfügung steht: die Gesetzgebung. Mit dem Mietendeckel können wir Mieten im Bestand begrenzen, ohne für mehrere Milliarden Euro Wohnungen kaufen zu müssen. Der Mietendeckel macht’s möglich. Damit stehen die Steuergelder für andere wichtige Zukunftsaufgaben zur Verfügung: neue Schulen, bezahlbarer Wohnungsbau und kostenlose Bildung.
Die SPD-Fraktion hat auf ihrer Sitzung am 19.03.2019 den folgenden Antrag beschlossen:
Einführung eines „Mietendeckels“ im Land Berlin
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich bis zur parlamentarischen Sommerpause 2019 ein Gesetz zur Regulierung der ungebremsten Mietsteigerungen im Wohnungsbestand in Berlin vorzulegen („Mietendeckel“). Dieses Gesetz muss im Wege der Umsetzungslimitierung an den vorgesehenen Möglichkeiten der Mieterhöhungen ansetzen, bspw. dem Recht auf Mieterhöhung nach § 558 BGB und der Berufung auf den Ausnahmetatbestand der Vormiete nach § 556e BGB, um zukünftige Mieterhöhungen befristet auszuschließen. Hierfür bedarf es zudem einer besseren Aufsicht und wirksamer Kontrollmöglichkeiten der Wohnungswirtschaft, die rechtlich festzulegen und institutionell zu verankern sind. Zur Einführung des „Mietendeckels“ können u.U. bestehende landesrechtliche Regelungen ausgebaut bzw. neue landesrechtliche Regelungen geschaffen werden.
Den Antrag finden Sie hier auch als PDF-Datei zum Download.
Wir haben für Sie O-Töne einiger unserer Abgeordneter zum Mietendeckel zusammengestellt. Diese finden Sie hier.
Unsere Postkarte und unseren Flyer zum Mietendeckel finden Sie untenstehend zum Download.