Ülker Radziwill
25.02.2013 | Zur Diskussion über die Wohnaufwendungenverordnung im Sozialausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ülker Radziwill:
"Die vor rund einem Jahr in Kraft getretene Wohnaufwendungenverordnung (WAV) hat sich bewährt. Das hat heute der Bericht des Senats im Sozialausschuss ergeben. Die Verordnung regelt die Erstattung der Kosten der Unterkunft für 304.000 Bedarfsgemeinschaften (Stand 2012), die Leistungen nach SGB II und XII beziehen.
Welche Unterkunftskosten als angemessen gelten und übernommen werden, wird nach einem neuen Bruttowarmmietenkonzept bestimmt. Das Konzept legt die Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten unter Berücksichtigung des Miet- und Heizkostenspiegels fest. So werden auch eventuelle Mietsteigerungen erfasst und die Richtwerte entsprechend angepasst.
Die Wirkung der neuen WAV ist an den Eckdaten des bezirklichen Controllings erkennbar: Lagen nach der alten AV Wohnen im Jahr 2011 noch 106.013 Bedarfsgemeinschaften über den zulässigen Richtwerten, waren es im Jahr 2012 nach der neuen WAV nur noch 63.658 Bedarfsgemeinschaften. Kostensenkungen waren im Jahr 2011 bei 24.697 Haushalten nötig, im Jahr 2012 nur bei 16.481. Im Jahr 2011 senkten 1337 Bedarfsgemeinschaften durch Umzug ihre Unterkunftskosten, im Jahr 2012 taten dies nur 612 Bedarfsgemeinschaften.
Die WAV ist also erfolgreich, die Angst vor vermehrten Zwangsumzügen war unberechtigt."