Wohnaufwendungenverordnung erfolgreich - Angst vor mehr Zwangsumzügen unberechtigt

Ülker Radziwill

Wahlbezirk: 
Charlottenburg-Wilmersdorf
Sprecherin für Bürgerschaftliches Engagement

25.02.2013 | Zur Diskussion über die Wohn­auf­wendungen­ver­ord­nung im Sozial­aus­schuss des Berliner Ab­ge­ord­neten­hauses er­klärt die stell­ver­tretende Fraktions­vor­sitzende und sozial­politische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ülker Radziwill:

"Die vor rund einem Jahr in Kraft getretene Wohn­auf­wendungen­verordnung (WAV) hat sich bewährt. Das hat heute der Bericht des Senats im Sozialausschuss ergeben. Die Ver­ordnung regelt die Er­stattung der Kosten der Unter­kunft für 304.000 Bedarfs­ge­mein­schaften (Stand 2012), die Leistungen nach SGB II und XII beziehen.

Welche Unter­kunfts­kosten als angemessen gelten und übernommen werden, wird nach einem neuen Brutto­warm­mieten­kon­zept be­stimmt. Das Kon­zept legt die Richt­werte für an­ge­messene Unter­kunfts­kosten unter Be­rück­sicht­igung des Miet- und Heiz­kosten­spiegels fest. So werden auch eventuelle Miet­steigerungen er­fasst und die Richt­werte entsprechend an­ge­passt.

Die Wirkung der neuen WAV ist an den Eckdaten des be­zirklichen Controllings erkennbar: Lagen nach der alten AV Wohnen im Jahr 2011 noch 106.013 Bedarfs­ge­mein­schaften über den zu­lässigen Richt­werten, waren es im Jahr 2012 nach der neuen WAV nur noch 63.658 Bedarfs­gemeinschaften. Kosten­senkungen waren im Jahr 2011 bei 24.697 Haushalten nötig, im Jahr 2012 nur bei 16.481. Im Jahr 2011 senkten 1337 Bedarfs­ge­meinschaften durch Umzug ihre Unter­kunfts­kosten, im Jahr 2012 taten dies nur 612 Bedarfs­ge­mein­schaften.

Die WAV ist also erfolgreich, die Angst vor vermehrten Zwangs­umzügen war un­berechtigt."