Terrorabwehr in Berlin deutlich verbessert

Zur Vorlage des Abschlussberichts erklärt der Sprecher der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss „Terroranschlag Breitscheidplatz“, Frank Zimmermann:

„Der Bericht stellt präzise die Schwachstellen in der Sicherheitsarchitektur von Bund und Ländern zum Zeitpunkt des Anschlags dar. Es gab nicht das eine ursächliche Fehlverhalten, sondern eine Reihe von objektiven Problemen an den Schnittstellen sowohl innerhalb als auch zwischen den beteiligten Behörden. Darüber hinaus haben die Defizite bei der Recherche, der Analyse und der Kommunikation zur Fehleinschätzung des Amri bei vielen handelnden Personen geführt. Wesentliche Feststellungen im Bericht sind zusammengefasst:

  • 09.08.2021 | Unzureichender Datenaustausch zwischen den Behörden im Land, unter den Ländern und mit dem Bund

  • Organisatorische Mängel innerhalb von Behörden

  • Erhebliche personelle Unterbesetzung des polizeilichen Staatsschutzes

  • Mangelnde Kenntnis der Psychogramme islamistischer Terroristen im Allgemeinen und Falschbeurteilung der Gefährlichkeit des Amri aufgrund von Analysedefiziten im Besonderen

  • Geringe Verbindlichkeit der Infoboards im GTAZ

Parallel zum Untersuchungsausschuss sind die strukturellen und kommunikativen Probleme in den Ländern und im Bund im Wesentlichen behoben worden. Die Terrorabwehr ist auch in Berlin deutlich verbessert worden. Zu den Feststellungen im Einzelnen:
 

I.

Datenfluss unter den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern unzureichend.
Jetzt: Nach IMK-Beschluss 2017 Beschleunigung der Datenübermittlung und Anpassung der IT-Strukturen.
 

II.
Defizite im Erkennen und Bewerten konkreter Gefährdungen:
Jetzt: Neue Analyse- und Recherche-Software „RadarITE“ bei LKÄ.
 

III.
Keine Bündelung der Verfahren wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten für Gefährder bei OK, BTM, KV. Daher Möglichkeiten für Haftbefehl nicht ausgeschöpft.
Jetzt: Einhandbearbeitung. Die Zuständigkeiten sind bundesweit in Staatsschutzabteilungen der Staatsanwaltschaften zusammengefasst.
 

IV.
Organisation von Ermittlungskommissariaten und Auswerteeinheiten beim LKA Berlin suboptimal.
Jetzt: Neustrukturierung und Konzentration der Terrorabwehr einschl. operativer Kräfte im Anti-Terror-Zentrum.
 

V.
Personalengpässe zwangen zur Priorisierung.
Jetzt: Verdoppelung der Zahl der für Terrorismus zuständigen Beamtinnen und Beamten.
 

VI.
Mangelnde Abstimmung und geringe Verbindlichkeit im GTAZ.
Jetzt: Klare Absprachen und Verbindlichkeit der GTAZ-Ergebnisse nach IMK-Beschluss 2017. Einheitliche Gefährder-Einschätzung.
 

VII.
Ungenügende Erfassung von Geflüchteten an der Grenze im Rahmen des Schengen-Abkommens. Lücke bei Registrierung und ED-Behandlung.
Jetzt (seit 2016): Lückenlose Registrierung und ggf. ED-Behandlung durch sog. „PIK“-Stationen („Personalisierungs-Infrastruktur-Komponente“) in den Ländern gesichert.
 

VIII.
Frist des Abschiebungsgewahrsams bei Nichtvorliegen der Pass-Ersatz-
Papiere (PEP) zu kurz. NRW hat keine Möglichkeit gesehen, innerhalb der Dreimonatsfrist die nötigen PEP zu beschaffen.
Jetzt: Frist des § 62 Abs. 3 AufenthG ist für Gefährder gestrichen.
 

IX.
Mängel bei der Informationsweitergabe in der Sicherheitskonferenz (SIKO) NRW. Mangelnde Abstimmung zwischen Polizei und Ausländerbehörden in NRW.
Jetzt: Besserer Datenfluss vorgesehen. Details siehe Untersuchungsbericht NRW. “

Tags: