Ülker Radziwill
31.08.2016 | Im Land Berlin haben die in freier Trägerschaft befindlichen Berufsfachschulen für Altenpflege bisher ein einkommensabhängiges Schulgeld verlangt, nur die öffentliche Altenpflegeschule hat kein Schulgeld erhoben. Ab dem 1. September 2016 übernimmt das Land Berlin das Schulgeld für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern auf dem Niveau des Jahres 2014. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozial- und seniorenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ülker Radziwill:
"Die Abschaffung des Schulgeldes in der Altenpflege-Ausbildung war uns ein wichtiges Anliegen, um den Pflege-Beruf attraktiver zu gestalten und den Fachkräftenachwuchs in der Altenpflege zu fördern.
Die Altenpflege ist bereits heute ein Engpassberuf. Wegen des demografischen Wandels stehen dem Berufsfeld zudem weniger junge Menschen am Ausbildungsmarkt zur Verfügung. Umso wichtiger sind Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der Ausbildung wie die Übernahme des Schulgeldes, die alle Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege-Ausbildung unabhängig vom Stadium der Ausbildung entlastet."
Zur Zeit gibt es rund 112.500 pflegebedürftige Berlinerinnen und Berliner, bis 2030 werden es rund 170.000 Menschen sein. Im Bereich der pflegerischen Versorgung wird es zu einem erheblichen Fachkräftebedarf kommen.
Der Bedarf an zusätzlichem Personal bis 2030 wird vom Senat auf rund 22.000 Beschäftigte geschätzt (Zahlen aus dem Landespflegeplan 2016).