Iris Spranger
28.04.2015 | Der Weg für die Mietpreisbremse in Berlin ist frei. Der Senat hat heute die dazu notwendige Mietenbegrenzungsverordnung beschlossen. Dazu erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Iris Spranger:
„Die Mieterinnen und Mieter in Berlin werden mit der Mietpreisbremse vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. In Berlin haben wir bei den landeseigenen Wohnungsbeständen diese mietpreisdämpfenden Regelungen bereits mit dem Mietenbündnis umgesetzt. Nun sind endlich auch auf Bundesebene die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, die Miete u.a. bei der Wiedervermietung für nicht preisgebundene Wohnungen zu begrenzen. Danach darf die ortsübliche Vergleichsmiete bei Wiedervermietung um höchstens 10 Prozent überschritten werden.
Dies ist ein großer Erfolg und führt gerade in Berlin angesichts des knappen Wohnungsangebotes und steigender Mieten zu größerer sozialer Gerechtigkeit. Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung des Senats zur raschen Umsetzung dieser Länderermächtigung.
Darüber hinaus begrüße ich die Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes zum 01. Juni 2015. Danach wird das Bestellerprinzip im Maklerrecht ohne Ausnahmen eingeführt mit der Folge: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan auch bei der Wohnungssuche.
Insgesamt schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft soll aber auch weiterhin gefördert und erhalten werden. Dennoch gilt: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen. Dabei darf es nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen.“