Iris Spranger
09.01.2015 | „Die gestern im Senat getroffene Vereinbarung zum Erlass einer Umwandlungsverordnung in Berlin begrüße ich sehr. Die SPD hat seit langem die Einführung dieses Instruments für einen besseren Mieterschutz gefordert.
Berlin wächst und das ist auch gut so. In der Folge aber ist u.a. der Berliner Wohnungsmarkt sehr angespannt, die Mieten steigen teilweise erheblich. Besonders Menschen mit geringem Einkommen haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die sozial-räumliche Spaltung in Berlin schreitet voran. Ein wichtiges Instrument zur Eindämmung von Verdrängung ist der Erlass von „Gebieten mit Erhaltungssatzungen“ (so genannte Milieuschutzgebiete), die es bereits in mehreren Berliner Bezirken gibt. Hier steht bislang die Modernisierung unter einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt, um Luxusaufwertungen zu begrenzen, die in der Folge durch deutlich höhere Mieten zu einer Verdrängung der derzeitigen Wohnbevölkerung führen würden.
Neben der Genehmigung von Modernisierungsmaßnahmen kann in diesen Gebieten nach Erlass einer Umwandlungsverordnung nun auch die von Eigentümern beabsichtigte Umwandlung vorhandener Mietwohnungen in Wohneigentum einer Genehmigungspflicht unterzogen werden. In Hamburg und selbst in Bayern gibt es bereits derartige Umwandlungsverordnungen. Seit ihrer Einführung dort ist die Zahl der Umwandlungen deutlich zurück gegangen.
Das wohnungspolitische Ziel ist die Erhaltung der sozialen Zusammensetzung angestammter Mieterinnen und Mieter, insbesondere derer mit niedrigem Einkommen, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind. Hierzu wird die Umwandlungsverordnung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten.“