Gemeinsame Presseerklärung: Eindeutige Aufgabenverteilung zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung

24.05.2013 | Der Untersuchungs­aus­schuss BER hat heute den Regierenden Bürger­meister von Berlin, Klaus Wowereit, als Zeu­gen befragt. Nach Mo­naten er­kennt­nis­freien Stocherns in der Ur­suppe des Flug­hafen­pro­jektes hatten die Mit­glieder der Fraktionen von SPD und CDU in der vorigen Sitzung da­rauf ge­drängt, sich endlich dem tat­säch­lichen Auf­klä­rungs­er­forder­nis des Bau­vor­habens zu­zu­wenden. Der Sprecher der SPD-Fraktion im Aus­schuss, Ole Kreins, und der Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Evers, er­klären zur heutigen Be­fragung:

Ole Kreins: "Aus in­zwischen über 1100 Akten, da­runter knapp 800 der Senats­kanzlei, lässt sich eine be­acht­liche Tiefe des Unter­suchungs­auf­trages ab­lesen. Der Re­gierende Bür­ger­meister hat seine um­fäng­liche Sach­kenntnis unter Be­weis ge­stellt und alle Fra­gen der Ab­ge­ord­neten um­fassend und sach­lich nüch­tern be­ant­wortet. Die Be­fragung macht deut­lich, dass er seine Funktion als Auf­sichts­rats­vor­sitzender durch intensives und punkt­ge­naues Nach­fragen in den Auf­sichts­rats­sitzungen ver­ant­wort­lich wahr­ge­nommen hat. Er­kenntnis der heu­tigen Sitzung ist, dass ein Auf­sichts­rat nur so gut funktionieren kann, wie er durch die Ge­schäfts­führung in­for­miert wird. Hier lagen in der Zu­sammen­arbeit der Ge­schäfts­führung mit dem Auf­sichts­rat die größten De­fi­zite. Trotz Nach­fragen sind dem Auf­sichts­rat die Risiken der Brand­schutz­an­lage nicht recht­zeitig und voll­um­fäng­lich dar­ge­legt worden."

Stefan Evers: "Der Re­gie­rende Bür­ger­meister hat als Zeuge sehr offen und de­tailliert die Fragen des Unter­suchungs­aus­schusses be­ant­wortet. Es wurde deut­lich, dass eine Reihe von Ent­schei­dungen des Auf­sichts­rates bei­spiels­weise zur Struk­tur der Ge­schäfts­führung oder der Fest­legung von Er­öff­nungs­­ter­minen im Lichte heutiger Er­kenntnisse kritisch zu be­werten sind. Die not­wendigen Kon­sequenzen hat die Flug­hafen­ge­sell­schaft in­zwischen ge­zogen. Aus der da­­ma­ligen Sicht der Mit­glieder des Auf­sichts­rates und auf der Grund­lage der sei­ner­­zei­tigen In­for­mations­lage waren seine Be­schlüsse jedoch durch­aus nach­voll­zieh­bar. Eine Sorg­falts­pflicht­ver­letzung von Klaus Wowereit als Auf­sichts­rats­vor­sitzender ist auch nach der heutigen Ver­nehmung nicht er­kenn­bar. Be­dauer­licher­weise scheint aller­dings bei manchen Kollegen nach wie vor ein falsches Ver­ständ­nis über die Auf­gaben­ver­teilung zwischen Ge­schäfts­führung und Auf­sichts­rat zu be­stehen."

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