Gemeinsame Presseerklärung: Abgeordnetenhaus beschließt eGovernment-Gesetz

12.05.2016 | Das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute das eGovernment-Gesetz für das Land Berlin beschlossen. Den Gesetzentwurf des Senats haben die Koalitionsfraktionen weitreichend geändert. Damit wird das Berliner Gesetz eines der stringentesten und wegweisendsten eGovernment-Gesetze Deutschlands sein.

Kernpunkt ist eine klare Zentralisierung der fachlichen und finanziellen Verantwortung in der Funktion eines/r neuen IT-Staatssekretärs/IT-Staatssekretärin. Die derzeit fragmentierte IT-Infrastruktur aller Berliner Behörden wird daher zukünftig zentral gesteuert werden, um sicherzustellen, dass alle IKT-Systeme miteinander kompatibel, sicher, wirtschaftlich, medienbruchfrei und barrierefrei sind. Dazu soll die Beschaffung zukünftig verpflichtend beim IT-Dienstleistungszentrum erfolgen. Die Verwaltung wird verpflichtet, ab dem 01.01.2023 die Elektronische Akte einzuführen. Auch die Mitsprache der Bezirke wird gestärkt. Jeder Bezirk wird nun im IT-Lenkungsrat vertreten sein.

Dazu erklären der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier und der Sprecher für Netzpolitik der CDU-Fraktion, Burkard Dregger:

Sven Kohlmeier erklärt: „Mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen wird der digitale Fortschritt auch in der Berliner Verwaltung einziehen. Die bisher zersplitterte IT-Landschaft soll endlich vereinheitlicht werden, um die digitale Akte bis Ende 2022 einzuführen. Erstmalig verpflichten wir die Behörden, einen Email-Zugang mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anzubieten. Jetzt kommt es darauf an, dass das eGovernment-Gesetz auch umgesetzt und gelebt wird. “

Burkard Dregger erklärt: „Die Koalition beweist im zentralen Feld der Verwaltungsdigitalisierung Handlungsfähigkeit und gemeinsamen Gestaltungswillen. Wir verpflichten den Berliner Senat unumkehrbar auf den Weg der Digitalisierung und Modernisierung der Berliner Verwaltung. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sich die Berliner Verwaltung zu einem bürger- und unternehmensfreundlichen Dienstleister entwickeln kann, der dem Anspruch Berlins als Hauptstadt der Digitalwirtschaft gerecht werden kann. Besonderes Augenmerk haben wir auf die digitale Selbstverteidigung gegen Malware und Cyberangriffe gelegt. Das Berliner eGovernment-Gesetz ist ein entscheidender Schritt für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt“