Werbung darf nicht über Interessen der Fahrgäste stehen

04.08.2014 | Die Deutsche Bahn AG hat entschieden, die Außenflächen der Berliner S-Bahn-Züge wieder für großflächige Werbeanzeigen zur Verfügung zu stellen. Dazu erklärt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Irene Köhne:

„Ich bedauere diese Entscheidung der Deutschen Bahn AG. Über zehn Jahre lang war es offensichtlich kein Problem, auf die Einnahmen durch die Vermietung der Außenflächen zu verzichten. Das hat dem Erscheinungsbild der S-Bahn gut getan, die Stadt und Ihre Einwohner haben sich in dieser Zeit mit dem Aussehen der Wagen identifiziert.

Gut für die Fahrgäste ist allerdings, dass mit der Freigabe wenigstens die Auflage einhergeht, Fenster, Türen und Zugköpfe frei zu lassen. Hieran sollte sich die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ein Beispiel nehmen: Auf den Bussen und Bahnen der BVG kommt es leider immer häufiger zu einem Abdecken der Fenster durch Werbeanzeigen. Viele Fahrgäste fühlen sich dadurch eingeengt und "eingesperrt".

Oberste Richtlinie des Handelns der Verkehrsbetriebe muss aber das Wohl ihrer Fahrgäste sein -- schließlich verlangen sie als Dienstleistungsunternehmen auch entsprechende Preise, die durch zusätzliche Werbeeinnahmen bisher nie gesenkt wurden.“