Verbraucherschutzunterricht in Schulen

08.08.2014 | An den Berliner Schulen wird es ab Beginn des Schuljahres 2015/2016 speziellen Unterricht im Bereich Verbraucherschutz geben. Der Unterricht findet ab Klasse 7 in verschiedenen Fächern statt. Dazu erklärt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, Irene Köhne:

„Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren: Ab Beginn des Schuljahres 2015/2016 wird es an den Berliner Schulen Unterricht in Verbraucherschutz geben. Dazu wird kein neues Fach eingerichtet, sondern die Thematisierung findet fächerübergreifend in den verschiendenen Fachgruppen statt – sei es in Wirtschaft-Arbeit-Technik, in Biologie, Chemie oder auch INT.“

Irene Köhne betont: „Diese fächerübergreifende Lösung wird dem Aufgabenbereich Verbraucherschutz besonders gerecht. Man muss immer ganz verschiedene Aspekte und Perspektiven betrachten."

Momentan plant eine Arbeitsgruppe an der Technischen Universität Berlin zusammen mit weiteren Beteiligten den Verbraucherschutz-Unterricht. Vorausgegangen waren hierzu politische Rahmensetzungen der Kultusministerkonferenz aller Bundesländer und des Berliner Abgeordnetenhauses. Gelehrt werden soll der Verbraucherschutz vor allem in den vier Themenbereichen „Finanzen, Markt und Verbraucherrecht“, „Ernährung und Gesundheit“, „Medien und Information“ und „Nachhaltiger Konsum“.

Wichtige Unterrichtsbestandteile sind zum Beispiel ein kritischer Umgang mit Werbung und mit Angaben auf Lebensmittelverpackungen, ebenso eine gesunde und ausgewogene Ernährung.