26.11.2014 | Anlässlich der aktuellen Debatte über die Berliner Drogenpolitik erklären der rechtspolitische Sprecher Sven Kohlmeier und der gesundheitspolitische Sprecher Thomas Isenberg der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses:
Sven Kohlmeier: "Die Vorschläge zur Senkung der sogenannten Freimengengrenze über eine Änderung der § 31a BMTG-VO sind nicht zielführend und werden von uns nicht mitgetragen. Trotz Verordnung zum Eigenverbrauch ist der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis strafbar. Die Staatsanwaltschaft sieht in diesen Fällen jedoch von einer Strafverfolgung ab. Dies entlastet Polizei und Justiz von langen Verfahren und kriminalisiert nicht den Eigenverbrauch geringer Mengen Cannabis.
Auch in Bezug auf das Thema Görlitzer Park ist eine Senkung der Freimengenreglung nicht nötig. Denn diese setzt einen persönlichen Bedarf voraus. Die Situation stellt sich im Görlitzer Park folglich anders dar: Denn auch nach der geltenden Rechtslage fällt ein Dealer nicht unter die Freigrenzenregelung. Wenn dieser 3 mal am Tag an 7 Tagen die Woche mit unter 15 Gramm angetroffen wird, ist das erkennbar kein Besitz zum Eigenverbrauch".
Thomas Isenberg: "Ziel sämtlicher Maßnahmen muss zudem die Stärkung der Prävention sein. Die Präventionspolitik der Senatsverwaltung für Gesundheit darf nicht kapitulieren, sondern muss konkret helfen. Und das bedeutet: Statt Gelegenheitskonsumenten beispielsweise durch eine Senkung der Freimengen zu kriminalisieren, muss die Drogenbeauftragte zusammen mit dem Gesundheitssenator und weiteren Akteuren die Prävention auch in Schulen sowie die Beratung, die Einrichtung von Drogenräumen oder Streetworker-Projekten stärken“.