SPD-Fraktion bringt ein Landesprogramm „Elterngeld Corona“ auf den Weg

Dr. Maja Lasić

Wahlbezirk: 
Mitte
Sprecherin für Bildung
Sprecherin für Wissenschaft und Forschung

Seit Mitte März sind berufstätige Eltern über alle Maßen belastet, da mit Ausbruch der Corona-Pandemie von den Eltern die Kinderbetreuung und -beschulung neben ihrer eigenen Arbeitsleistung mit erbracht werden muss. Dies führt zu einer enormen Belastung für Eltern, die nun seit Wochen anhält und sich so lange weiter hinziehen wird, bis eine volle Betreuung der Kinder in Kita und Schule wieder gewährleistet werden kann, was aufgrund der anhaltenden Pandemie und dem damit verbundenen nötigen Gesundheitsschutz vermutlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die SPD-Fraktion Berlin daher nun ein finanzielles Entlastungsprogramm auch für berufstätige Eltern im Homeoffice beschlossen:

„Die Bedürfnisse von Eltern müssen endlich gehört werden. Sie können nicht länger alleine die Auswirkungen der Krise auffangen, ohne dass sie eine passgenaue Unterstützung erhalten“, sagt Bettina König, Mitglied des Fraktionsvorstandes. „Der Ausbau der Betreuung ist leider noch nicht möglich, wir wollen ihnen daher mit einem Berliner Landesprogramm „Elterngeld Corona“ die Möglichkeit geben, zumindest ihre Arbeitszeit temporär reduzieren zu können und dafür eine Lohnersatzleistung zu erhalten, um die Betreuung und Beschulung ihrer Kinder mit weniger Doppelbelastung und Stress zu übernehmen.“

„Uns ist es wichtig, die Schulen und Kitas mit Augenmaß und unter Beachtung des Arbeitsschutzes zu öffnen. Gleichzeitig sehen wir aber, dass Eltern in Zeiten des nur teilweise stattfindenden Präsenzbetriebs über alle Maßen belastet sind. Im Nachtragshaushalt haben wir ausreichend Mittel eingestellt für die Einführung des Elterngeldes Corona, wir erwarten hier nun ein unverzügliches Tätigwerden durch den Senat“, fordert Dr. Maja Lasić, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Berlin.
Zielgruppe des Antrags sind Familien, die in ihrem Regel-Alltag gemeinsam versuchen, sowohl die Berufstätigkeit im Homeoffice aufrechtzuerhalten als auch die Betreuung der Kinder gemeinsam stemmen.

Anspruchsberechtigt sein sollen zusammenlebende Sorgeberechtigte, Elternpaare mit gemeinsamem Sorgerecht sowie Pflegeeltern, die

  • keinen Anspruch auf Notbetreuung haben
  • zu zweit mindestens 60h/Woche freiberuflich oder festangestellt arbeiten
  • Aktuell ihre Berufstätigkeit im Homeoffice ausüben
  • mindestens ein Kind unter 12 Jahren betreuen
  • und die vorher über eine staatliche mind. 30h-Kinderbetreuung über Kita bzw. Schule und Hort verfügten