12.12.2013 | Das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute das Landesmindestlohngesetz beschlossen. Es tritt im Januar 2014 in Kraft. Dazu erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Birgit Monteiro:
"Der heutige Parlamentsbeschluss ist für alle Beschäftigten des Landes Berlin, in öffentlichen Unternehmen und bei Zuwendungsempfängern ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Zwar kann Berlin den immer noch fehlenden bundesgesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzen - aber wir können im eigenen Einflussbereich als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen. Und das tun wir mit diesem Gesetz.
Das Landesmindestlohngesetz ergänzt die Regelungen des Berliner Ausschreibe- und Vergabegesetzes, mit dem die Bieter um öffentliche Aufträge des Landes Berlin bereits verpflichtet sind, einen Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen.
Wir gehen nun einen Schritt weiter: Mit der Einführung eines gesetzlich verbindlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Stunde für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Berlin, in Unternehmen mit überwiegender Beteiligung des Landes Berlin, für Beschäftigte bei entgeltfinanzierten, sozialen Dienstleistungen, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei öffentlich geförderten Zuwendungsempfängern und für Teilnehmer an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmaßnahmen kommt Berlin seinen Verpflichtungen für eine sozial gerechte Gesellschaft nach.
Denn für uns gilt: Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn auch leben können. Mit dem heute beschlossenen Gesetz haben wir als SPD-Fraktion in der Großen Koalition im Abgeordnetenhaus einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung faire Entlohnung gemacht und Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgesetzt."