Nach Urteil aus Thüringen: SPD-Fraktion hält am Ziel von Parität für das Abgeordnetenhaus von Berlin fest

16.07.2020 | Nach dem Urteil des Thüringer Landesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des dortigen Parité-Gesetzes hält die SPD-Fraktion an dem Ziel von Parität im Berliner Abgeordnetenhaus fest. Hierzu erklären die gleichstellungspolitische Sprecherin Derya Çağlar und der rechtspolitische Sprecher Sven Kohlmeier:

"Politisch halten wir am Ziel der Parität in den Parlamenten fest!

Ein verfassungsgemäßes Paritätsgesetz stellt eine juristische Herausforderung dar, wie die Entscheidung des Thüringer Landesverfassungsgerichts zeigt. Für August wird die Entscheidung des Brandenburger Landesverfassungsgerichts zum Paritätsgesetz unseres Nachbarbundeslandes erwartet. Auch dies wird zu mehr Rechtsklarheit führen.

Wir arbeiten seit Monaten in Zusammenarbeit von Fraktion und Partei, Juristen und Fachpolitikerinnen zusammen, um für Berlin eine rechtssichere Lösung zu erreichen. Es ist keinem geholfen, ein Gesetz zu verabschieden, welches sich später als verfassungswidrig herausstellt.

Denn ist es schon heute absehbar, dass konservative Parteien mehr Beteiligung von Frauen im Parlament ablehnen und gegen ein Berliner Gesetz klagen werden. Deshalb gilt für uns: Besser rechtssicher als ein politischer verfassungswidriger Schnellschuss. Daran arbeiten wir derzeit intensiv. Über die Ergebnisse werden wir zu gegebener Zeit informieren. Wir gehen davon aus, in diesem Jahr konkrete Vorschläge vorlegen zu können."