Nach dem Urteil aus Brandenburg: SPD-Fraktion hält am Ziel von Parität in Parlamenten fest

23.10.2020 | Nach dem Urteil des Brandenburger Landesverfassungsgerichts zum dortigen Paritätsgesetz hält die SPD-Fraktion am Ziel von Parität im Berliner Abgeordnetenhaus fest. Um diese zu erreichen, wird es eine gesetzliche Regelung geben. Die derzeitigen Bemühungen aus Thüringen und Brandenburg haben indes gezeigt, dass die verfassungsrechtlichen Hürden an ein Paritätsgesetz hoch sind.

Die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Derya Çağlar, und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, erklären:

"Wir arbeiten weiter an einer Berliner Lösung für mehr Frauen im Parlament. Wir glauben, dass über Geschlechtergerechtigkeit nicht nur geredet werden darf, sondern diese auch im Parlament sichtbar sein muss.

Wir befassen uns seit Monaten intern mit verschiedenen Varianten, um eine verfassungsrechtlich zulässige Lösung zu erreichen. Ohne dem vorzugreifen, muss man feststellen, dass die Thüringer und Brandenburger Gesetzesvorschläge nicht möglich sind und in Berlin nicht weiter verfolgt werden können. Nach Abschluss der internen Beratungen unserer Vorschläge werden wir diese innerhalb der Koalition präsentieren."

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh bekräftigt: „Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern bleibt für uns in Berlin ein sehr wichtiges Ziel!“