Jörg Stroedter
21.03.2013 | Heute hat die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses einen Antrag zur Begrenzung der Leiharbeit beim Land Berlin beschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jörg Stroedter:
"Mit unserem Beschluss fordern wir ein, dass Leiharbeit vom Land Berlin nur zur Abfederung von Leistungsspitzen genutzt werden soll. Dauerhaft bestehende Arbeitsplätze dürfen nicht ersetzt werden. Für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer soll die gleiche Bezahlung wie für Stammarbeitskräfte gelten. Damit wird auch abgesichert, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht unterschritten wird.
Wir wollen, dass das Land Berlin ein sozialer und vorbildlicher Arbeitgeber ist. Die beim ITDZ teilweise noch bestehenden Leiharbeitsverhältnisse, für die eine Bezahlung unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro galt, haben eine Regelungslücke aufgezeigt. Für uns sind faire Löhne und gerechte Arbeitsverhältnisse eine Regel ohne Ausnahme, die wir mit unserem Antrag durchsetzen wollen."