Landesbauordnung

Matthias Kollatz

Wahlbezirk: 
Steglitz-Zehlendorf
Sprecher für Bauen (inkl. MUF) und Denkmalschutz, BVG
Matthias Kollatz

13.12.2023 | “Die Neufassung der Landesbauordnung Berlin ist seit 3 Jahren überfällig. Wir sind froh, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin morgen die Chance hat, eine Neufassung zu beschließen. Es ist eine der Zielsetzungen der Berliner Koalition, den Stillstand zu beenden und ein Signal für schnellere Genehmigungen, erleichterte Dachgeschossausbauten und Aufstockungen sowie umwelt- und klimafreundliches Bauen zu setzen”, erklären Christian Graeff (CDU) und Matthias Kollatz(SPD).
 
Die wesentlichen Änderungen im Detail:

  • Die Regelung zur Holzbauweise wurde angepasst. Danach sind auch Bauteile aus brennbaren Baustoffen zulässig, sofern sie den einschlägigen technischen Baubestimmungen entsprechen.

  • Dachausbauten und Aufstockungen bestehender Gebäude können nunmehr mit bis zu zwei Geschossen realisiert werden, ohne dass dies eine Verpflichtung nach sich zieht, eine Aufzugsanlage zu errichten.

  • Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird eine Typengenehmigung erteilt.

  • Für Solaranlagen (Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen) wird ein geringerer Abstand zu Brandwänden vorgeschrieben, wenn dies aus Brandschutzgründen gerechtfertigt werden kann.

  • In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit erforderlichen Aufzügen muss die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Ab dem 1. Januar 2025 müssen zusätzlich insgesamt drei Viertel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein, sofern die Pflicht besteht, dass ein Aufzug gebaut werden muss.

  • Dächer mit einer Dachneigung bis zu 10 Grad, deren Dachfläche insgesamt größer als 100 Quadratmeter ist, sind zu begrünen. Es sei denn, dass dem eine andere Verwendung auf den Dächern entgegensteht.

  • Dachausbauten außerhalb qualifizierter B-Pläne fallen künftig in die Genehmigungsfreistellung.

  • Installation von Kaltwasserzählern im Wohnungsbestand bis Ende 2030. Es sei denn, die Installation kann nur mit einem verhältnismäßig hohen Mehraufwand erfüllt werden.

  • Neufassung der Anzeigepflicht für den Abriss von Gebäuden mit Wohnraum. Zukünftig muss die Anzeige unter Vorlage der entsprechenden Genehmigung erfolgen. Damit wird klargestellt, dass eine reine Anzeige nicht ausreicht und es nach Zweckentfremdungsrecht ein Genehmigungsverfahren gibt. Der Bauherr muss für dieselbe Sache bisher zwei Genehmigungen beantragen. Dadurch wird das gesamte Verfahren unübersichtlich und fehleranfällig. Die Änderung führt zu einer Verfahrensklärung.

  • Mehr verfahrensfreie Vorhaben unter anderem überdachte Abstellplätze für Fahrräder bis 50 Quadratmeter (heute 30 Quadratmeter), Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen auch bei Hochhäusern, höhere Mobilfunkmasten, nicht überdachte Fahrradabstellplätze bis 100 Quadratmeter (heute 30 Qadratmeter)

  • Auf Grundlage mehrerer Fachgespräche, der Anhörung im Ausschuss sowie der bundesweiten aktuellen Entwicklung mit dem Wohnungsgipfel haben wir Änderungsanträge eingebracht, für die wir morgen in der abschließenden Lesung im AbgH werben werden, weil sie Bauordnung zu einer Vorreiter-Ordnung der bundesweiten Übereinkunft machen und sowohl Typisierungen zur Kostendämpfung wie auch Abweichungen zugunsten des Holzbaus und einfacherer experimenteller Baumethoden zulässt, wenn Prüfingenieure die Leistungsfähigkeit der Konstruktion bescheinigen. Ein zukünftiger Schritt der Beschleunigung ist im ersten Quartal 2024 mit dem Entwurf für ein Schneller-Bauen-Gesetz vorgesehen, das wir nach Vorlage zügig im Parlament beraten wollen”, schlossen Graeff und Kollatz.

Die Änderungsanträge umfassen:

  • Typengenehmigungen werden einfacher, zudem gelten die Typengenehmigungen anderer Bundesländer auch in Berlin

  • Holzbau und Bauen mit anderen Materialien macht sich zukünftig wesentlich am Feuerwiderstand fest, Prüfingenieure stellen fest, ob die Anforderungen eingehalten wind. Die Regelung der Holzbauverordnung stellt bis auf weiteres eine Rückfallregelung dar, die allen Bauantragstellenden zur Verfügung steht

  • Es sind bei größeren Bauvorhaben auch einige rollstuhlgerechte Wohnungen zu bauen, die größere Flächen benötigen

  • Als wichtiger Schritt zur Etablierung einer neuen, vereinfachenden Bauklasse ‘E’ wie experimentell oder einfach wird die Anerkennung von Abweichungen zu einer ‘Soll-Vorschrift’. Damit gibt es eine Vorgabe an die Baubehörden. Sobald die angekündigten Muster für Verträge für Bauantragsteller von der Bundesseite vorliegen, können diese in solchen Verfahren eingesetzt werden

  • Die sogenannte kleine Bauvorlagenberechtigung wird nach EU Recht für weitere Ingenieure und verwandte Berufsgruppen geöffnet. Es wird aber eine verpflichtende Registrierung bei der Baukammer vorgegeben.