Kohlmeier: Übergangsgeld für Senatoren wird neu geregelt - Senatorengesetz nimmt Hürde im Rechtsausschuss

16.02.2012 | Die von der großen Koalition angekündigte Änderung des Senatorengesetzes hat am Mittwoch eine Hürde genommen. Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses stimmte der Änderung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Piratenfraktion zu. Linke und Grüne enthielten sich. Jetzt muss das Abgeordnetenhaus der Gesetzesänderung abschließend zustimmen.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, erklärt dazu: "Nach der Gewährung von Übergangsgeld für die kurze Amtszeit des ehemaligen Senators Braun haben sich die Koalitionsfraktionen zu einer Änderung entschlossen. Zukünftig soll die Dauer des Übergangsgeldes nicht mehr für mindestens 6 Monate gezahlt werden, sondern orientiert sich an der Zeitspanne der Amtsführung.

Im Gesetz wurde nun klargestellt: 'Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied des Senats erhalten hat, jedoch höchstens für zwei Jahre.' Das bedeutet: Wer einen Monat im Amt war, bekommt zukünftig auch nur für einen Monat Übergangsgeld."

Kohlmeier begrüßt die breite Zustimmung zur Gesetzesänderung: „Eine Ungerechtigkeit im Senatorengesetz wird geändert, die keinem Bürger zu erklären war. Unser Bestreben war, die Gesetzessänderung so schnell wie möglich zu verabschieden. Dies ist mit der Zustimmung im Rechtsausschuss gelungen. Ich freue mich, dass die Piratenfraktion die Änderung mitträgt.“

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