05.09.2013 | Der Ausschuss Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen des Berliner Abgeordnetenhauses hat heute das von der Koalition eingebrachte Landesmindestlohngesetz vorab beraten. Die erste Lesung findet in der kommenden Plenarsitzung am 12. September statt.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Birgit Monteiro, erklärt dazu:
„Die Koalition nimmt ihre Verantwortung auf der Berliner Landesebene wahr. Wir haben im Vergabegesetz festgelegt, dass Auftragnehmer nur zum Zuge kommen, wenn sie den Mindestlohn zahlen. Nun setzen wir den Mindestlohn gesetzlich auch in allen öffentlichen Unternehmen und bei Empfängern öffentlicher Gelder durch. Die Zahlung eines Mindestlohn ist für uns die erste Grundbedingung von guter Arbeit.“
Die Koalition hat am 02.09.2013 gemeinsam den Antrag für ein Berliner Landesmindestlohngesetz eingereicht. Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Berliner Verwaltung und der Landesunternehmen, alle Empfänger von Zuwendungen sowie die Leistungserbringer im Sozialrecht des Landes Berlin einen Mindeststundenlohn in Höhe von 8,50 Euro erhalten. Die Höhe des Mindestlohnes soll alle zwei Jahre vom Senat überprüft und bei veränderten wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen entsprechend angepasst werden.