Koalition setzt Mindestlohn durch

05.09.2013 | Der Aus­schuss Ar­beit, Inte­gra­ti­on, Be­ruf­liche Bil­dung und Frau­en des Ber­liner Ab­ge­ord­neten­hau­ses hat heu­te das von der Ko­a­li­ti­on ein­ge­brachte Landes­mindest­lohn­ge­setz vor­ab be­raten. Die erste Lesung findet in der kom­menden Ple­nar­sitzung am 12. Sep­tember statt.

Die arbeits­markt­po­li­tische Sprecherin der SPD-Frak­ti­on, Bir­git Monteiro, er­klärt da­zu:

„Die Ko­a­li­ti­on nimmt ihre Ver­ant­wor­tung auf der Ber­liner Landes­ebene wahr. Wir haben im Ver­gabe­ge­setz fest­ge­legt, dass Auf­trag­nehmer nur zum Zuge kommen, wenn sie den Mindest­lohn zahlen. Nun setzen wir den Mindest­lohn ge­setz­lich auch in allen öffent­lichen Unter­nehmen und bei Empfängern öffent­licher Gel­der durch. Die Zahlung eines Mindest­lohn ist für uns die erste Grund­be­dingung von guter Ar­beit.“

Die Ko­a­li­ti­on hat am 02.09.2013 ge­mein­sam den An­trag für ein Ber­liner Landes­mindest­lohn­ge­setz ein­ge­reicht. Das Ge­setz sieht vor, dass die Arbeit­nehme­rinnen und Ar­beit­nehmer der Ber­liner Ver­wal­tung und der Landes­unter­nehmen, alle Empfänger von Zu­wendungen sowie die Leistungs­er­bringer im Sozial­recht des Landes Berlin einen Mindest­stunden­lohn in Höhe von 8,50 Euro er­halten. Die Höhe des Mindest­lohnes soll alle zwei Jahre vom Senat über­prüft und bei ver­änderten wirt­schaft­lichen und sozialen Er­for­der­nissen ent­sprechend an­ge­passt wer­den.

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