Gemeinsame Presserklärung: Koalition hält an Funkzellenabfrage fest - Rechtssicherheit und bessere Information der Bürger

10.10.2012 | Die Koalition von SPD und CDU hält an der Funkzellenabfrage als Ermittlungsmethode zur Ergreifung von Straftätern fest. Die rechtspolitischen Sprecher Sven Kohlmeier (SPD) und Sven Rissmann (CDU) erklären:

"Die Koalitionsfraktionen haben vereinbart, über den Bundesrat eine Gesetzesklarstellung zu fordern, so dass der Anwendungsbereich auf schwere Straftaten nach § 100a Abs. 2 StPO beschränkt bleibt. Zudem sollen die Bürgerinnen und Bürger zukünftig in allgemein zugänglicher Form, zum Beispiel mittels einer Internetseite, über eine durchgeführte Maßnahme informiert werden."

Sven Kohlmeier sagt: "Es ist überzeugend dargestellt worden, dass die Funkzellenabfrage polizeilich notwendig ist. Dafür haben wir uns verständigt, eine Gesetzesklarstellung zu erreichen, die nur schwere Straftaten umfasst. Zudem war uns wichtig, dass die Bürger umfassender als bisher informiert werden."

Sven Rissmann sagt: "Die Berliner Koalition bekennt sich mit diesem Antrag auch zum Einsatz moderner Ermittlungsmethoden, um Straftaten aufklären zu können."

Kohlmeier und Rissmann betonen: "Der Herbst der Entscheidungen spiegelt sich auch in der Ausschussarbeit wieder. Uns war wichtig, Grundrechtsschutz und Strafverfolgungsinteresse in einen rechtsstattlichen Ausgleich zu bringen."

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