Gemeinsame Pressemitteilung - Ausschreibungs­ und Vergabegesetz: Gerechte Löhne und Entbürokratisierung

23.05.2012 | Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben heute im Hauptausschuss das Berliner Ausschreibungs­ und Vergabegesetz beschlossen. Damit kann die Gesetzesnovelle am morgigen Donnerstag in dritter Lesung beschlossen werden.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer Torsten Schneider (SPD) und Heiko Melzer (CDU) erklären dazu: "Die Novelle des Vergabegesetzes ist ein Modell für gerechte Löhne und für Entbürokratisierung. Die öffentliche Auftragsvergabe wird damit erheblich vereinfacht, ohne den politischen Willen zu verändern.

Das Gesetz findet auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro netto, hinsichtlich des Mindestlohnes ab einem geschätzten Auftragswert von 500 Euro netto Anwendung.

Mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro im Vergabegesetz setzen wir eine Einigung der Koalitionsvereinbarung um. Zudem werden gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit in Ost und West und bei Frauen und Männern durchgesetzt. Tarifliche Regelungen bleiben davon unberührt.

Vergabeverfahren mit geringer Auftragshöhe werden vereinfacht und auch gerade kleinere Unternehmen, die sonst die hohen Berichts­ und Dokumentationsanforderungen nicht leisten können, wieder in die Lage versetzt, sich an Ausschreibungen und Vergaben des Landes Berlin zu beteiligen. Bürokratieaufwand und Bürokratiekosten insbesondere der mittelständischen Wirtschaft werden deutlich gesenkt."