Gemeinsame Presseerklärung: Koalition für mehr Transparenz bei der Bestellung von Insolvenzverwaltern und Pflichtverteidigern

25.07.2013 | Die SPD-Frak­ti­on und die CDU-Frak­ti­on des Ber­li­ner Ab­ge­ord­neten­hau­ses wol­len mehr Trans­pa­renz in das Ver­fahren zur Be­stellung von In­sol­venz­ver­wal­tern und der Bei­ord­nung von Pflicht­ver­teidigern bringen. Wegen der richter­lichen Un­ab­hängig­keit dür­fen im Vor­feld keine Vor­gaben zur Be­stellung von In­sol­venz­ver­waltern und Pflicht­ver­tei­di­gern ge­macht wer­den. Die Ko­a­li­ti­on plant des­halb eine Ver­öffent­lichungs­pflicht nach der er­folgten Aus­wahl.

Der rechts­po­li­tische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohl­meier, sagt: „Es kann nicht sein, dass die Be­stellung von In­sol­venz­ver­waltern durch das Amts­ge­richt Charlotten­burg völlig im Dunkeln bleibt. Uns wurde von Ein­drücken be­richtet, dass immer die­selben Ver­walter mit lukrativen Auf­trägen be­dacht wür­den. Trans­pa­renz öffentl­ichen Handelns endet nicht vor der Tür der Justiz­ver­waltung und der Ge­richte“.

Die Rechts­ex­per­tin der CDU-Fraktion, Cor­ne­lia Seibeld, sagt: „Auch die Be­stell­ung von Pflicht­ver­teidigern bedarf der Trans­pa­renz. Die Un­ab­hängig­keit der Richter werden wir selbst­ver­ständ­lich be­achten. Uns wurde aber von teil­weise will­kür­lichen und nicht nach­voll­zieh­baren Ent­schei­dungen bei der Aus­wahl von Pflicht­ver­teidigern be­richtet. Trans­pa­renz in diesem Be­reich führt auch zu einer höheren Ak­zep­tanz der Justiz“.

Die Koa­li­tions­frak­ti­onen for­dern den Senat mit einem An­trag auf, sich bei Ber­liner Ge­richten da­für ein­zu­setzen, dass halb­jähr­lich eine Liste der im Vor­halb­jahr be­ruf­enen In­sol­venz­ver­walter und Pflicht­ver­tei­di­ger er­stellt und ver­öffent­licht wird. Die Liste soll nach den ein­zel­nen Kam­mern und Ver­fahren der Ge­richte auf­ge­schlüs­selt sein. Nach Auf­fassung der Ko­a­li­ti­ons­frak­ti­onen sollen bei In­sol­venz­ver­wal­tern auch deren Ver­gütung so­wie der Aus­gang des Ver­fahrens an­zu­geben sein.

Des Weiteren wird der Senat auf­ge­for­dert, sich auf Bundes­ebene für eine ent­sprechende ge­setz­liche Regelung ein­zu­setzen und falls er­for­der­lich eine Bundes­rats­initiative zu er­grei­fen.

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