Gemeinsame Presseerklärung: Kein Langzeitübergangsgeld für Kurzzeitsenatoren - Abgeordnetenhaus beschließt einstimmig Änderung des Senatorengesetzes

22.03.2012 | Das Abgeordnetenhaus hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung der Linkspartei dem Antrag der Großen Koalition zur Änderung des Senatorengesetzes zugestimmt. Die Änderung wurde nach der Entlassung des Senators Braun von SPD und CDU eingebracht, da beide Fraktionen eine ungerechte Regelungslücke' festgestellt haben.

Zukünftig soll die Dauer des Übergangsgeldes nicht mehr für mindestens 6 Monate gezahlt werden, sondern orientiert sich an der Zeitspanne der Amtsführung. Im Gesetz wurde nun klargestellt: 'Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied des Senats erhalten hat, jedoch höchstens für zwei Jahre'. Wer einen Monat im Amt war, bekommt zukünftig auch nur für einen Monat Übergangsgeld.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, und der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Rissmann erklären: „Die bisherige Regelung musste geändert werden, das haben die Bürgerinnen und Bürger auch erwartet. Wir haben gemeinsam eine schnelle Änderung vereinbart und zügig ins Parlament eingebracht und damit unsere Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt.

Die neue Regelung gilt für alle Senatoren, die zukünftig ins Amt kommen. Kohlmeier und Rissmann betonen: „Die bisherigen Senatorinnen und Senatoren sind von der Regelung nicht erfasst, dies hätte gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen. Wichtig ist: In Zukunft wird kein Kurzzeitsenator mehr Langzeitübergangsgeld erhalten“.

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