Gemeinsame Presseerklärung: Große Koalition verständigt sich zum Einsatz der Quellen-TKÜ

18.12.2012 | Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses haben sich zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) verständigt. Mit der Quellen-TKÜ ist es für die Strafverfolgungsbehörden möglich, über einen PC geführte Gespräche, z.B. mit Skype, abzuhören. Ein entsprechender Antrag wird jetzt von den Koalitionsfraktionen in das Parlament eingebracht.

Die rechtspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, und der CDU-Fraktion, Sven Rissmann, erklären:

"Das Bundesverfassungsgericht hat für den Einsatz der Quellen-TKÜ enge Grenzen gesetzt. Deshalb sieht unser Antrag vor, dass das Land Berlin über eine Bundesratsiniative eine klare und eindeutige Rechtsgrundlage einfordert, die sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Außerdem bekommt der Berliner Datenschutzbeauftragte weitreichende Befugnisse zur Prüfung der Quellen-TKÜ-Software. Auch die Kontroll- und Informationsrechte der Parlamentarier im Abgeordnetenhaus beim Einsatz der Software werden gestärkt. Damit haben wir einen guten Ausgleich zwischen Grundrechtsschutz und Strafverfolgung geschaffen. Software, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht wird, wird in Berlin nicht zum Einsatz kommen".

Sven Kohlmeier betont: "Die aktuellen verfassungsrechtlichen Diskussionen zeigen, dass es einer rechtssicheren Grundlage in der Strafprozessordnung sowie weitreichender Prüfungsbefugnisse des Datenschutzbeauftragten beim Einsatz der Quellen-TKÜ bedarf. Unser Antrag ist ein deutliches Zeichen, dass wir die Grundrechte nicht leichtfertig aufs Spiel setzen".

Sven Rissmann unterstreicht: "Wir wollen an der Ermittlungsmethode der Quellen-TKÜ festhalten, denn diese ist ein wichtiges Instrument bei der Aufklärung schwerer Straftaten, insbesondere auch im Bereich der Terrorabwehr. Zur wirksamen Strafverfolgung müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, dazu zählt auch die Quellen-TKÜ, die aber nur unter klar geregelten Bedingungen zum Einsatz kommen soll".

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