Gemeinsame Presseerklärung: Gesetzesverschärfung: Wettbüros müssen zukünftig ebenso wie Spielhallen 500 Meter Mindestabstand einhalten

10.06.2016 | Zur neuen Abstandsregelung für Sportwettbüros (Gesetz zur Harmonisierung glücksspielrechtlicher Mindestabstandsvorschriften) erklären der Stadtentwicklungsexperte der SPD-Fraktion, Daniel Buchholz, und der baupolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias Brauner:

„Mit unserem strengen Berliner Spielhallengesetz regeln wir bereits einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen und 200 Metern zu Oberschulen. Da in Kürze die meisten Spielhallen schließen müssen, besteht eine reale Gefahr, dass dort neue Wettbüros eröffnet werden. Darum haben SPD und CDU jetzt eine Gesetzesverschärfung ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Damit werden die härtesten Abstandsregeln für Spielhallen analog für Wettbüros verankert.

Hinzu kommt die schon jetzt ansteigende Zahl der Vermittlungsstellen für Sportwetten (Wettbüros) von rund 300.

Weitere Ziele bleiben der Schutz vor Spielsucht insbesondere bei jungen Menschen und eine Attraktivitätssteigerung für die besonders betroffenen Kieze. Generell hat die Umsetzung der Mindestabstände eine erfreuliche Auswirkung auf das Stadtbild.

Eine weitere Änderung betrifft ebenfalls den Spielerschutz: das Personal in Glücksspielbetrieben muss in regelmäßigen Abständen Schulungen besuchen, damit der Spielerschutz konsequent umgesetzt werden kann. Bisher war die Pflicht zu Wiederholungen nicht klar gesetzlich geregelt.

Die beiden Fraktionen sind sich einig, dass in der nächsten Legislaturperiode ein einheitliches Berliner Glücksspielgesetz, in dem für alle Facetten des Glücksspiels möglichst einheitliche und verbindliche Regelungen für die Verwaltung und die Betreiber von Spielstätten definiert werden, sinnvoll ist.“