Dr. Ina Czyborra
17.09.2020 | Studierende müssen wegen der COVID-19-Pandemie auch weiterhin viele Beeinträchtigungen in ihrem Studium hinnehmen. Um die Nachteile abzumildern, ändert die rot-rot-grüne Koalition das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) an entscheidenden Punkten. So wird die Regelstudienzeit an die Pandemie-Situation angepasst und entsprechend verlängert. Das neue Modell ist Voraussetzung für eine unbürokratische Verlängerung der BAföG-Förderung. In Berlin betrifft das rund 22.000 Studierende. Aber auch Grundlagen für die Verlängerung von Stipendien sind damit gelegt.
Darüber hinaus wird es in Berlin im restlichen Sommersemester 2020, aber auch im kommenden Wintersemester 2020/21 möglich sein, Prüfungen als „Freiversuch“ ablegen zu können. Wird die Prüfung nicht bestanden, zählt der Prüfungsversuch nicht. Hierdurch sollen Prüfungsungerechtigkeiten gegenüber Studierenden vorhergehender Semester abgemildert werden. Berlin ist bisher das einzige Bundesland, dass eine solche Regelung in sein Hochschulgesetz aufnimmt, um Studierende zu entlasten. Andernorts haben nur einzelne Hochschulen derartige Regelungen erlassen.
Die Wissenschaftspolitischen Sprecher*innen von Rot-Rot-Grün kommentieren die Änderung des BerlHG wie folgt:
Dr. Ina Czyborra (SPD): „Mit der individuellen Regelstudienzeit sichert Rot-Rot-Grün den verlängerten Bezug von BAföG. Studierende müssen nun Verzögerungen im Studienablauf nicht mehr aufholen, sondern haben dafür ein Semester mehr Zeit. Damit sollen Abbrüche aufgrund finanzieller Schwierigkeiten verhindert werden. Sollten die Beeinträchtigungen aufgrund von COVID-19 anhalten, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, kurzfristig über den Senat die Regelstudienzeit um ein weiteres Semester zu verlängern.“
Eva Plonske (Grüne): „Die Wertung von nicht bestandenen Prüfungen als nicht angetreten, der sogenannte Freiversuch, ist aufgrund des hinter uns liegenden Semesters unter Pandemie-Bedingungen nur folgerichtig. Wenn die Studierenden weder die Hochschule noch die Bibliothek besuchen konnten, dann besteht eine deutliche Beeinträchtigung bei den Vorbereitungsmöglichkeiten auf Prüfungen im Vergleich zum Regelbetrieb. Durch die gesetzliche Verankerung gilt die Freiversuchsregelung für alle Studierenden gleichermaßen. Sie verhindert einen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen durch Fachbereiche und Hochschulen.“
Tobias Schulze (LINKE): „Schon jetzt ist absehbar, dass auch das kommende Wintersemester ebenfalls nur mit erheblichen Beeinträchtigungen ablaufen wird. Deshalb gilt die Prüfungsfreiversuchsregelung auch im Wintersemester fort. Das ist bundesweit einmalig. Das schafft Planungssicherheit bei den Studierenden. So können sie sich von Beginn an auf ihr Studium konzentrieren und brauchen keine Angst haben, wegen nicht bestandener Prüfungen exmatrikuliert zu werden.“