Direkte Demokratie stärkt unser demokratisches System, denn sie ermöglicht mehr Mitbestimmung in konkreten Belangen der Stadtgesellschaft und unabhängig von Parteipräferenzen. Deshalb verbessert die rot-rot-grüne Koalition in Berlin das Abstimmungsgesetz. Der Gesetzentwurf, dessen erste Lesung in der Plenarsitzung am 4. Juni 2020 erfolgen wird, setzt die Vereinbarungen zu „Mehr direkte Demokratie für Berlin“ aus der Koalitionsvereinbarung um. Er sieht Änderungen des Abstimmungsgesetzes und – teilweise parallele Änderungen – im Bezirksverwaltungsgesetz vor. Ziel ist, das Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie zu verbessern und die Verbindlichkeit und Transparenz der direkt demokratischen Verfahren zu erhöhen.
Die Neuregelungen sehen unter anderem vor, dass Volksentscheide künftig grundsätzlich zeitgleich mit Wahlen durchgeführt werden, die innerhalb von acht Monaten nach dem Volksbegehren anstehen, es sei denn, die Trägerin des Volksbegehrens und der Senat einigen sich auf einen anderen Termin. Erstmals werden feste Fristvorgaben für die Erstellung der amtlichen Kostenschätzung (2 Monate) und die Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens (5 Monate) eingeführt. Das erhöht die Planbarkeit der Zeitabläufe für die Trägerin eines Volksbegehrens. Ist das Volksbegehren zulässig, ist die Trägerin in den zuständigen Ausschüssen des Abgeordnetenhaues anzuhören. Das Recht zur Änderung oder Nachbesserung eines Volksbegehrens ist nunmehr ausdrücklich geregelt, um das Verfahren auch aus der Sicht der Unterstützerinnen und Unterstützer transparenter zu machen und zu straffen. Das Abstimmungsgesetz soll künftig eine Kostenerstattungsregelung nach dem Vorbild anderer Bundesländer enthalten. Danach wird der Trägerin eines Volksbegehrens ein Anteil der Kosten erstattet, die sie insbesondere im Zusammenhang mit der Information der Öffentlichkeit aufbringt. Andererseits wurde die Regelung zur Anzeigepflicht von Spenden Dritter an die Trägerin durch eine Anzeigepflicht für den Einsatz von Eigenmitteln ergänzt. Damit sollen Finanzierungen insgesamt transparent gemacht werden. Auch für das bezirkliche Bürgerbegehren wird eine entsprechende Regelung vorgesehen.
Auch auf Bezirksebene werden direktdemokratische Verfahren gestärkt. So wird z.B. geregelt, dass einem als zulässig festgestellten Bürgerbegehren nicht durch die Geltendmachung der Eingriffsrechte oder die Einleitung eines Feststellungsverfahrens seitens des Senats oder des zuständigen Senatsmitglieds die Grundlage entzogen werden kann, es also zulässig bleibt, fortgesetzt und ggf. mit einem Bürgerentscheid abgeschlossen werden kann. Die Trägerin eines Volksbegehrens erhält künftig ausdrücklich das Recht, von den Bezirksämtern die wesentlichen Gründe für die Ungültigkeit von Unterschriften erläutert zu bekommen. Für den Fall der Durchführung eines Volksentscheids wird die verpflichtende Veröffentlichung einer Informationsschrift in leicht verständlicher Sprache vorgesehen, die das Abstimmungsverfahren erklärt. Diese Regelung stellt einen Baustein zur Förderung einer gleichberechtigten politischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen dar.
Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Wir wollen die Verfahren vereinfachen und mehr Rechtsklarheit schaffen. Besonders wichtig ist uns, mehr Transparenz für alle Beteiligten herzustellen. Das betrifft die Finanzierung des Volksbegehrens selbst als auch die Kosten der daraus folgenden Entscheidungen.“
Michael Efler, demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Mit der Änderung des Abstimmungsgesetzes stärken wir die Wirksamkeit und Transparenz direktdemokratischer Verfahren. Durch die Festlegung von klaren Fristen wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, Volksbegehren durch unabsehbar lange Prüfungszeiträume ins Leere laufen zu lassen.“
Susanna Kahlefeld, Sprecherin für Partizipation und Beteiligung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: „Ich freue mich, dass wir einen wichtigen Schritt getan haben, um den Berliner*innen mehr Mitbestimmung über ihre Stadt zu geben. Wir haben am Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes, aber auch an der Aufnahme des Fahrradvolksbegehrens – aus dem schließlich das Mobilitätsgesetz wurde – gesehen, dass die Initiativen der Bürger*innen Berlin zu einem besseren Ort machen. Diese Ergänzung tut auch der repräsentativen Demokratie gut.“