Deutsche Sprachtests für türkische Ehepartner nicht rechtens - EuGH kippt deutsche Bestimmung über Pflicht-Sprachkurse für nachziehende türkische Ehegatten

Ülker Radziwill

Wahlbezirk: 
Charlottenburg-Wilmersdorf
Sprecherin für Bürgerschaftliches Engagement

10.07.2014 | Die sozialpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Ülker Radziwill, erklärt: „Ich bin sehr froh, dass das Gericht hier Klarheit geschaffen hat und diese Regel nun entfällt“.

Seit 2007 verlangt Deutschland von ausländischen Ehegatten aus Nicht-EU-Staaten, die zu ihrem Partner nach Deutschland ziehen wollen, den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse. Nachziehende Ehegatten müssen vor der Einreise nach Deutschland im Heimatland Deutschkurse belegen, um ein Visum zu erhalten.

Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung heute für türkische Staatsbürger für nicht rechtens erklärt. Der Sprachtest sei nicht vereinbar mit dem Assoziierungsvertrag mit der Türkei. Dort ist festgelegt, dass die Niederlassung nicht erschwert werden darf.

Für viele Betroffene bedeutet dieses Urteil, dass die jahrelange Unsicherheit und die damit verbundenen Spannungen nun wegfallen und Familienzusammenführungen leichter stattfinden können.

Ülker Radziwill sagt: "Diese Gerichtsentscheidung muss die Bundesregierung zum Anlass nehmen, die Regelung auch für alle anderen Staatsangehörigen aus Drittstaaten zu streichen. Das Engagement von Einwanderern, deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben und beruflich aufzusteigen, gilt es weiterhin zu unterstützen und zu fördern".