04.09.2018 | Die CDU-Fraktion hat Innensenator Geisel (SPD) ein Ultimatum gestellt und Akteneinsicht zu Akten der ehemaligen Vize-Polizeipräsidentin Koppers gefordert. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, Sven Kohlmeier erklärt:
„Bei den öffentlichen Äußerungen und Ultimaten der CDU-Fraktion ist sofort durchschaubar, dass es der CDU nicht um eine Klärung geht, sondern darum, das Amt der Generalstaatsanwältin nachhaltig zu beschädigen. Aufklärung ist auch Aufgabe der Opposition, die Beschädigung von öffentlichen Ämtern jedoch nicht. Auch die CDU-Fraktion muss den Anspruch haben, dass der Rechtsstaat und seine Verantwortlichen vor falschen Äußerungen und Beschädigungen geschützt werden.
Wenn die CDU-Fraktion nunmehr Akteneinsicht fordert, ist das rechtlich zulässig. Wir fragen uns jedoch, wer die Akteneinsicht für die CDU tatsächlich wahrnimmt und in welchem Umfang Akteneinsicht gefordert wird. Es kann kein Vertreter der CDU-Fraktion sein, der betroffene Polizisten wegen der Schießstände anwaltlich vertritt oder vertreten hat.
Die SPD-Fraktion steht hinter dem Innensenator Andreas Geisel und seiner Amtsführung. Wir wiederholen, was Martin Pallgen, Sprecher von Innensenator Andreas Geisel, sagte: Ein Innensenator trickst nicht.“