BVG und VBB – Maskenpflicht in Nutzungsordnung und Beförderungsbedingungen aufnehmen

BVG und VBB müssen Maskenpflicht in Nutzungsordnung und Beförderungsbedingungen aufnehmen – Verkehrs- und Wirtschaftssenatorin sollen auf Änderungen hinwirken

Der Arbeitskreis für Inneres und Recht der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat sich am heutigen Tag unter anderem mit der Durchsetzung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr befasst. Innensenator Andreas Geisel berichtete, dass die Polizei in den nächsten Tagen Schwerpunktkontrollen durchführen, um die Maskenpflicht im ÖPNV zu kontrollieren.

Der Arbeitskreis fordert den Senat auf, mit einer Gesellschafterweisung und über den Aufsichtsrat auf eine Änderung der Beförderungsbedingungen des VBB sowie der Nutzungsordnung/ Hausordnung (*) der BVG hinzuwirken, um die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutz während Pandemien verbindlich festzuschreiben. Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen bzw. Nutzungsordnung sind mit Vertragsstrafe zu ahnden.

Die zuständige Verkehrssenatorin Regine Günther (als zuständige Senatorin, Gesellschafter VBB ist u.a. das Land Berlin) und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Vorsitzende des Aufsichtsrates der BVG AöR) werden aufgefordert, dementsprechend auf die Gesellschaften über die Gesellschafterversammlung bzw. Aufsichtsrat einzuwirken.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Sven Kohlmeier erklärt hierzu:

„VBB und BVG verbieten in ihren Bedingungen Ball spielen, Vögel füttern, Rauchen oder bloßes Verweilen. Verstöße werden mit einer Vertragsstrafe geahndet. Es ist erforderlich, dass die Verkehrsunternehmen ihrer Verpflichtung zum Gesundheitsschutz nachkommen und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes während Pandemien in die Vertragsbedingungen aufnehmen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Nichttransport oder einer Vertragsstrafe rechnen. Die Polizei wird ebenso kontrollieren, so dass die Kontrollen auf mehrere Schultern verteilt sind. Senatorin Günther und Pop sind aufgefordert, in den Gesellschafter- und Aufsichtsratsgremien entsprechend tätig zu werden.“

(*) Bestimmungen zur Nutzung von Einrichtungen der Berliner Verkehrsbetriebe (Nutzungsordnung) - https://www.bvg.de/de/Serviceseiten/Hausordnung

https://www.vbb.de/fahrpreise/befoerderungsbedingungen