26.03.2015 | Die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien haben einen besseren Schutz der Privatanschriften von Kandidaten und Politikern vereinbart. Mit einem Antrag, der heute im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, wird der Senat aufgefordert, die Landeswahlordnung zu ändern. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier:
"Anlass sind diverse Übergriffe auf demokratisch gewählte Abgeordnete wie auf den stellvertretenden Juso-Vorsitzenden und Bezirksverordneten in Treptow, aber auch Schmierereien und Angriffe auf Wohnungen von Abgeordneten. Zuletzt demonstrierte die rechtsgerichtete Bürgerbewegung in Hellersdorf vor dem Wohnhaus der Bundestagsvizepräsidentin und versetzte Anwohner in Angst und Schrecken.
Nach der jetzigen Rechtslage sind Kandidaten für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung verpflichtet, ihre Privatanschrift an die Landeswahlleiterin zu melden. Diese erscheint zum Beispiel auf Wahlzetteln, wird aber auch auf Wählerlisten veröffentlicht. Zukünftig sind Kandidaten nicht mehr verpflichtet, ihre Wohnanschrift anzugeben, ausreichend ist dann eine Erreichbarkeitsanschrift. Dies kann zum Beispiel das örtliche Parteibüro, das eigene Wahlkreisbüro aber auch die Privatanschrift sein. Auf dem Wahlzettel wird zukünftig nicht mehr die Wohnanschrift, sondern nur noch die Postleitzahl der Wohnanschrift veröffentlich.
Es gibt keine absolute Sicherheit für Kandidaten und Politiker. Mit der Änderung steigt aber die Hürde, die Privatanschrift herauszubekommen. Wir wollen nicht, dass Politiker und deren Familien durch die Veröffentlichung der Privatanschrift angegriffen und verfolgt werden, wie es mehrfach vorgekommen ist."