Abgeordnetenhaus beschließt Neuregelung zur Funkzellenabfrage

08.03.2013 | as Ber­liner Ab­ge­ord­neten­haus hat gestern Abend den An­trag der Koalitions­fraktionen zu einer Neu­regelung der Funk­zellen­ab­frage be­schlossen. Der rechts­politische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, sagt:

"Mit der restriktiven An­wendung der Funk­zellen­ab­frage zieht die rot-schwarze Ko­a­li­ti­on die Kon­sequenzen aus der Dis­kussion im Ab­ge­ord­netenhaus und in der Be­völker­ung.

Das Ab­ge­ordnetenhaus hat folgende Schwer­punkte beschlossen:

  1. Über eine Bundes­rats­initiative soll die Straf­prozeß­ord­nung dahingehend klar­gestellt werden, dass der Anwendungs­bereich der Funk­zellen­abf­rage auf schwere Straf­taten be­grenzt wird;
  2. Es soll eine Ver­öffentlichungs­pflicht nach durch­ge­führter Funk­zellen­ab­frage auf einer Inter­net­seite oder per SMS nach einem An­melde­ver­fahren geben;
  3. Die Staats­an­walt­schaft soll durch eine Richt­linie an­ge­wiesen werden, die Ver­hältnismäßigkeitsprüfung stärker zu strukturieren;
  4. Einmal jähr­lich soll die Justiz­ver­waltung über die An­zahl der be­an­tragten und be­willigten Funk­zellen­ab­fragen das Ab­ge­ordnetenhaus informieren.

Die Koalitions­fraktionen sehen in der Funk­zellen­ab­frage eine von vielen Er­mitt­lungs­methoden zur Er­greifung von Straf­tätern, die wir der Polizei er­mög­lichen wollen. Im letzten Jahr wurde ein Sexualtäter in Wedding durch die Funk­zellen­ab­frage gefasst.

Wir ermöglichen die Funk­zellen­ab­frage und haben gleich­zeitig die Sorgen vor einer un­kontrollierten Daten­samm­lung ernst ge­nommen. Es wird keine schranken­lose Funk­zellen­abfrage geben. Zu­gleich werden die Trans­parenz für die Ber­line­rin­nen und Berliner und die Kon­troll­rechte für die Ab­ge­ordneten ver­bessert. Unsere Be­schluss­fassung macht Berlin wieder ein Stück sicherer, ge­rechter und mo­derner.“

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