08.03.2013 | as Berliner Abgeordnetenhaus hat gestern Abend den Antrag der Koalitionsfraktionen zu einer Neuregelung der Funkzellenabfrage beschlossen. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, sagt:
"Mit der restriktiven Anwendung der Funkzellenabfrage zieht die rot-schwarze Koalition die Konsequenzen aus der Diskussion im Abgeordnetenhaus und in der Bevölkerung.
Das Abgeordnetenhaus hat folgende Schwerpunkte beschlossen:
- Über eine Bundesratsinitiative soll die Strafprozeßordnung dahingehend klargestellt werden, dass der Anwendungsbereich der Funkzellenabfrage auf schwere Straftaten begrenzt wird;
- Es soll eine Veröffentlichungspflicht nach durchgeführter Funkzellenabfrage auf einer Internetseite oder per SMS nach einem Anmeldeverfahren geben;
- Die Staatsanwaltschaft soll durch eine Richtlinie angewiesen werden, die Verhältnismäßigkeitsprüfung stärker zu strukturieren;
- Einmal jährlich soll die Justizverwaltung über die Anzahl der beantragten und bewilligten Funkzellenabfragen das Abgeordnetenhaus informieren.
Die Koalitionsfraktionen sehen in der Funkzellenabfrage eine von vielen Ermittlungsmethoden zur Ergreifung von Straftätern, die wir der Polizei ermöglichen wollen. Im letzten Jahr wurde ein Sexualtäter in Wedding durch die Funkzellenabfrage gefasst.
Wir ermöglichen die Funkzellenabfrage und haben gleichzeitig die Sorgen vor einer unkontrollierten Datensammlung ernst genommen. Es wird keine schrankenlose Funkzellenabfrage geben. Zugleich werden die Transparenz für die Berlinerinnen und Berliner und die Kontrollrechte für die Abgeordneten verbessert. Unsere Beschlussfassung macht Berlin wieder ein Stück sicherer, gerechter und moderner.“