Verpackungssteuer ist verfassungskonform: Senat muss Umsetzung ernsthaft prüfen!

Linda Vierecke

Wahlbezirk: 
Pankow
Sprecherin für Umwelt und Klimaschutz

22.01.2025 | Wer Essen und Trinken „To-go“ verkauft, zahlt in Tübingen auf Einweg-Verpackungen eine Steuer. Das ist verfassungsgemäß, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt entschieden hat. Dazu sagt unsere Sprecherin für Umwelt- und Klimaschutz, Linda Vierecke

„Die Verpackungssteuer ist möglich! Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Der Senat sollte – in Zeiten knapper Kassen – auch neue Wege prüfen. Als SPD-Fraktion haben wir einen Prüfauftrag für eine solche Verpackungssteuer beschlossen. Wir sind also bereit, uns diese neue Steuer anzusehen und zu prüfen, was diese Steuer für eine Großstadt wie Berlin bedeuten würde. Denn die Belastungen durch Verpackungsmüll sind, vor allem durch Einwegverpackungen in der Stadt, deutlich sichtbar. Besonders Parks sind davon betroffen.

Als SPD-Fraktion setzen wir uns für ein sauberes Berlin ein. Dennoch sind derzeit noch viele Fragen offen zur Verpackungssteuer: Besonders wichtig ist es uns, dabei im Blick zu haben, welche Belastungen auf die vielen kleinen Betriebe zukommen und wie man diese abfedern könnte.  Auch muss genau geschaut werden, welcher bürokratische Aufwand für Berlin hinter der Steuer steckt.

Der Senat sollte die Möglichkeit einer Verpackungssteuer ernsthaft prüfen und nicht einfach ablehnen. Denn der stetig ansteigende Müll ist für die Berlinerinnen und Berlinern nicht mehr tragbar und erfordert neue Lösungen.“