Hauptausschuss beschließt nächsten Schritt für Paritätsgesetz

Mirjam Golm

Wahlbezirk: 
Steglitz-Zehlendorf
Sprecherin für Gleichstellung und Frauen
Mirjam Golm, MdA

20.02.2025 | Frauen sind in deutschen Parlamenten nach wie vor unterrepräsentiert – auch im Berliner Abgeordnetenhaus. Eine gleichberechtigte politische Teilhabe ist essenziell für eine gerechte Gesellschaft. Heute hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses die Finanzierung eines Rechtsgutachtens beschlossen, das die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes für Berlin untersuchen soll. Dies ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten politischen Vertretung.

„Parität im Parlament bedeutet, dass alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden. Eine Demokratie, die den Anspruch hat, die gesamte Gesellschaft zu vertreten, kann es sich nicht leisten, dass Frauen weiterhin strukturell benachteiligt werden“, erklärt Mirjam Golm, Sprecherin für Frauen und Gleichstellung der SPD-Fraktion Berlin.

Bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode zwischen SPD und CDU wurde vereinbart, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für ein Paritätsgesetz zu prüfen. „Es ist höchste Zeit, dass wir diesen Worten nun auch Taten folgen lassen. Mit dem heutigen Beschluss im Hauptausschuss machen wir endlich den nächsten Schritt, um Parität im Berliner Abgeordnetenhaus voranzutreiben“, so Golm weiter.

Auch Derya Çağlar, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, begrüßt die Entscheidung des Hauptausschusses:
„Der heutige Beschluss des Hauptausschusses macht den Weg zur substanziellen Prüfung verfassungsrechtlicher Möglichkeiten und Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Paritätsgesetzes frei. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur Geschlechtergerechtigkeit in unserem Parlament. Ein Paritätsgesetz für Berlin ist notwendig und überfällig. Damit setzen wir eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und gehen endlich den nächsten Schritt hin zu echter Parität."

Das geplante Gutachten soll neue Wege aufzeigen, wie eine rechtlich tragfähige Regelung zur Erhöhung des Frauenanteils im Parlament ausgestaltet werden kann. „Andere Bundesländer haben bereits versucht, Paritätsgesetze zu verabschieden, sind jedoch vor Gericht gescheitert. Unser Ziel ist es, aus diesen Erfahrungen zu lernen und eine Lösung zu finden, die Bestand hat. Das Gutachten wird eine fundierte Grundlage für die weitere politische Debatte bieten“, betont Golm.

Der Frauenanteil im Berliner Abgeordnetenhaus liegt derzeit bei 39 %. Vor der Wiederholungswahl 2023 waren es sogar nur 35,4 %. Im Bundestag sind aktuell nur 34,8 % der Abgeordneten Frauen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass strukturelle Maßnahmen notwendig sind, um die politische Teilhabe von Frauen nachhaltig zu sichern und zu fördern.

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Berlin eine Vorreiterrolle bei der Gleichstellung übernimmt. Das geplante Gutachten soll dazu beitragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Parität im Parlament Realität werden kann