Tino Schopf
Nach der umfangreichen Datenabfrage des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) bei den Vermittlungsplattformen im Mietwagengewerbe, hat die Verkehrsverwaltung am vergangenen Freitag erste Ergebnisse präsentiert. Unser Sprecher für Verkehr, Tino Schopf, kommentiert die Ergebnisse wie folgt:
„8.940 Datensätze wurden zusammengetragen. Bei rund einem Viertel davon gab es Grund zur Beanstandung. Der Haken an der Überprüfung: Die Zahl der erfassten Datensätze lässt bisher keine Rückschlüsse auf die Gesamtzahl der Fahrzeuge zu. Hat ein Mietwagenunternehmen eines seiner Fahrzeuge bei drei Vermittlungsplattformen angemeldet, so wird es im Datensatz des LABO dreimal auftauchen.
Eine qualifizierte Aussage zum Überprüfungsergebnis ist so zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
Interessanter könnten die Erkenntnisse zu Mietwagenunternehmen sein, die ihre Fahrzeuge ohne, mit gefälschter oder abgelaufener Genehmigung haben fahren lassen, die anderweitig gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen haben oder die bei den Angaben zu ihrem Betriebssitz unwahre Angaben gemacht haben.
Aussagekräftig wären aber auch diese Zahlen nicht, denn im Vorfeld haben einige Vermittlungsplattformen erhebliche Anstrengungen unternommen, zweifelhaften Mietwagenunternehmen eine elegante Exit-Strategie zu ermöglichen. Wer diese Chance vor dem Stichtag 1. April nutzte, hat keine Konsequenzen infolge der Uberprüfung zu befürchten. Zahlen darüber, wie viele Unternehmen dieser Einladung gefolgt sind, gibt es nicht und es ist unklar, ob diese noch kommen werden. Mir ist schleierhaft, wie man sich mit diesem Status quo zufriedengeben kann!
22.04.2024 | Diese Unternehmen haben Umsätze und Gewinne auf Kosten der Sicherheit der Fahrgäste erwirtschaftet. Dies geschah auf dem Rücken der Fahrerinnen und Fahrer, die in diesem System zumeist prekär beschäftig sind, aber Vollzeit arbeiten und am Ende des Monats Transferleistungen erhalten. Wir sprechen von Unternehmen, die auf Grundlage von Fälschung, Betrug und Ausbeutung Millionen gemacht haben.
Ausgebeutet werden auf diese Weise auch die Berliner Steuerzahler! Wie viele Schwimmhallen hätten mit diesen Geldern saniert, Schulen und Kitas gebaut werden können? Mit einem vom LABO zugelassenen Zeitfenster, wurde diesen Unternehmen ein komfortabler Abgang ermöglicht.
Sie haben den Markt durch die Hintertür verlassen, klopfen sich auf dem Weg um den Block, den Staub aus der Kleidung und treten mit sauberer Weste womöglich durch die Vordertür wieder in den Markt ein.
Die vorgestellten Ergebnisse werfen mehr Fragen auf als sie beantworten. Warum wurde kriminell agierenden Mietwagenunternehmen bei der Überprüfung nicht nur ein Hintertürchen offengehalten, sondern auf dem Weg dorthin auch noch der rote Teppich ausgerollt? Wie kann es sein, dass das Verwaltungsgericht Berlin erst vor wenigen Tagen feststellte, dass im verhandelten Fall eine Konzession zur Personenbeförderung auf Grundlage der vorgelegten Dokumente niemals hätte erteilt werden dürfen? Und: Ist es vor diesem Hintergrund nicht naheliegend oder sogar notwendig, Entscheidungen der Behörde kritisch zu hinterfragen?
Mit einem Flickenteppich an Maßnahmen wird es nicht gelingen, den Sumpf trockenzulegen. Überprüfungen mit offenen Hintertüren tragen allenfalls zur Belustigung der Täter bei - für die Sicherheit der Fahrgäste und das Verhindern von Sozialleistungs- und Steuerbetrug im Mietwagengewerbe wird so jedenfalls kein Beitrag geleistet.“