Berlin steht zur Verantwortung für untergebrachte Tiere

Tamara Lüdke

Wahlbezirk: 
Lichtenberg
Sprecherin für Clubkultur, Tierschutz, Entwicklungspolitik, Verbraucherschutz und Drogenpolitik
Tamara Lüdke, MdA

04.12.2023 | Einschläfern ist keine Lösung - Berlin steht zur Verantwortung für untergebrachte Tiere

Unsere Sprecherin für Tierschutz Tamara Lüdke warnt vor einer Debatte um die Tötung von in Tierheimen untergebrachten Tieren, die als schwer vermittelbar gelten, weil sie beispielsweise auf einer Rasseliste stehen. Neben tierschutzrechtlichen und ethischen Bedenken stellt eine Tötung der Tiere gar keine Lösung für überfüllte Einrichtungen dar, denn diese würden sich nur erneut mit schwer vermittelbaren Tieren füllen. Eine nachhaltige Lösung bedeutet Aufklärung darüber, welche Verantwortung ein Tier mit sich bringt und wie diese erfüllt werden muss.

Diese Verantwortung muss für Tiere aller Rassen gelten. Die Hundebiss-Statistik Berlin zeigt jedes Jahr deutlich, dass die große Mehrheit der Vorfälle von Hunden ausgeht, deren Rassen gar nicht gelistet ist. Die Parteien CDU und SPD haben daher eine Prüfung der Rasseliste im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Senat wird zeitnah eine Studie zur Fragestellung der Abschaffung eben jener erstellen.

Um das Tierheim Berlin bei der Unterbringung von Tieren zu unterstützen, beteiligt sich das Land nicht nur an den Kosten für die Unterbringung in der Tiersammelstelle, sondern auch denen für Sanierungen oder Anbau. So wurde unter anderem die Anschaffung eines Multicars, die Erweiterung der Reptilienquarantäne und zuletzt der Neubau einer Katzenquarantänestation finanziell unterstützt.

Tamara Lüdke: „Die Rasse eines Hundes allein bestimmt noch nicht sein Gefahrenpotential. Das Problem bei verhaltensauffälligen Hunden liegt meist am anderen Ende der Leine. Genau dort sollten Kontrollen und auch Strafen ansetzen.“

Hintergrund:
Seitdem in England mehrere Bissvorfälle sogenannter XL-Bullies teils tödlich endeten, hat die britische Regierung die Hunderasse und insbesondere ihre Weitergabe mit Wirkung zum Jahresbeginn 2024 verboten. In der Konsequenz könnte dies die Tötung der Hunde dieser Rasse in britischen Tierheimen bedeuten, da diese dort nicht mehr vermittelt werden können und bis an ihr Lebensende dort unterbracht blieben – verbunden mit den Kosten für die Tierheime.

In einigen Bundesländern in Deutschland definiert eine Rasseliste sogenannte gefährliche Hunderassen, für deren Haltung besondere Auflagen gelten. In Berlin definiert die „Gefährliche-Hunde-Verordnung“, welche Rassen und deren Kreuzungen im Land als gefährlich eingestuft werden. Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen.