09.06.2022 | Das Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses hat am 9. Juni 2022 das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes beschlossen. Mit dem Beschluss wird die Hinzuverdienstgrenze bis zur Minijobgrenze von 325 auf 525 Euro monatlich für die Versorgungsberechtigten des Landes Berlin angehoben.
Eine weitere Komponente des Gesetzes sieht eine befristete Ausnahme für die Nichtanrechnung von Verwendungseinkommen vor, die bis Ende 2023 gelten soll.
Damit sollen Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung gesetzt werden, die im Zusammenhang mit erhöhten Personalbedarf bei der Bewältigung der Zugänge von ukrainischen Geflüchteten nötig ist. Eine gleichlautende Regelung gab es bereits während des Krieges in Syrien.
Die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze entspricht dem Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und ist ein Vorgriff auf das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung (BerlBVAnpG 2022), das sich derzeit in der Verwaltungs- und Verbändebeteiligung befindet.
Hierzu erklären:
Franziska Becker, Vorsitzende des Hauptausschusses und Sprecherin für Personal, Personalwirtschaft und Verwaltung, Verwaltungsmodernisierung für die SPD-Fraktion:
„Die täglich in Berlin ankommenden ukrainischen Geflüchteten stellen staatliche und gesellschaftliche Ebenen vor besondere Herausforderungen. Rasches Handeln ist geboten und qualifiziertes Personal gefragt, das kurzfristig weder abgeordnet noch extern eingestellt werden kann. Diese Zielgruppe, ist verwaltungserfahren, kurzfristig einsetzbar und muss nicht groß eingearbeitet werden. Allein aus humanitärer Verpflichtung halte ich es für gerechtfertigt, vorübergehend zusätzliches Verwendungseinkommen nicht anzurechnen und auf versorgungsberechtigte Beamt:innen zu setzen, die motiviert und geeignet sind, die Berliner Dienststellen zu unterstützen, damit die Neuberliner:innen sicher versorgt und untergebracht werden.“
Julia Schneider, Sprecherin für Verwaltung und Personal der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Ohne Pensionär:innen hätten wir weder die Versorgung zehntausender Geflüchteter im Jahr 2015 noch die Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Griff bekommen. Auch in den letzten drei Monaten sind sie wieder spontan eingesprungen – diesmal, um den Geflüchteten aus der Ukraine die Ankunft in Berlin zu erleichtern. Die Bereitschaft ad hoc zu unterstützen ist hoch – selbst wenn das im Zweifel weniger Ruhegehalt bedeutet. Das verdient Anerkennung! Deswegen setzen wir die Anrechnung des Verwendungseinkommens zeitweise aus und passen die Zuverdienstgrenze im vorgezogenen Ruhestand an den aktuellen Höchstbetrag für Minijobs an. Wer für das Land Berlin einspringt, soll auch im Ruhestand dafür entlohnt werden!
Hendrikje Klein, Sprecherin für Personal und Verwaltung der Fraktion DIE LINKE:
„Die Erfahrungen der pensionierten Beamt:innen wollen wir damit gewinnen. Manche wollen noch weiterarbeiten oder temporär aushelfen. Um das klarzustellen, die Linksfraktion hat nicht das Ziel, mit dieser Regelung die Pension aufzubessern, weil es zum Leben nicht reicht. Wir treten weiterhin dafür ein, dass Rentner:innen bzw. Pensionär:innen gut von den Renten bzw. Versorgungsleistungen leben können müssen!“