Unsere Verfassung garantiert das Recht, sich zum Demonstrieren zu versammeln, aber andere dürfen dabei nicht gefährdet werden

Jan Lehmann

Wahlbezirk: 
Marzahn-Hellersdorf
Sprecher für Digitalisierung und Datenschutz, Recht, Verfassungsschutz
Jan Lehmann, MdA

„Die Überschreitung der Grenzen der verfassungsrechtlich garantierten Demonstrationsfreiheit durch die Aktivistinnen und Aktivisten in Berlin ist nicht akzeptabel. Demonstrationen dürfen keine anderen Leben gefährden. Der Klimaschutz ist ohne Zweifel ein überragendes Rechtsgut und die Armutsbekämpfung ein dringendes Anliegen. Aber es ist nicht jedes Mittel zu ihrer Verteidigung bzw. Durchsetzung statthaft. Teilnehmende von Versammlungen und Demonstrationen müssen auch Regeln einhalten. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Demonstrationen für eine gute oder eine schlechte Sache. Diese Bewertung wird in demokratischen Verfahren festgelegt, nicht willkürlich oder vermeidlich von oben. Demonstranten können es für sich nicht erzwingen, sonst ist die Demokratie insgesamt in Gefahr“, so Jan Lehmann, Sprecher für Verfassungschutz der SPD-Fraktion in Berlin.

Lehmann weiter: „Die Polizei in Berlin darf nicht ständig gezwungen sein, diese Art des zivilen Ungehorsams zu beenden und zwischen den Blockierern und den Blockierten auszugleichen. Das Vorgehen der Aktivisten blockiert in diesem Sinne so auch die Arbeit der Polizei. Auch bei der Bekämpfung von Armut und beim Schutz des Klimas müssen die Grenzen unserer Verfassung und unserer darauf fußenden Gesetze eingehalten werden. Das gilt für Klimaaktivisten genauso wie für die sogenannten Spaziergänger“.