Gemeinsame Presseerklärung: Koalition gestaltet die Professorenbesoldung neu

04.03.2015 | Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben sich über eine Neuordnung der Besoldung für Berlins Universitäts- und Hochschulprofessoren verständigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2012 festgestellt, dass eine amtsangemessene Alimentation für Hochschullehrer bundesweit nicht gewährleistet sei.

Mit folgenden Punkten setzt die Koalition die gerichtlichen Anforderungen für das Land Berlin um:

Die Grundgehälter der W2- und W3-Professuren werden um den vom Senat vorgeschlagenen Betrag ruhegehaltsfähig erhöht. Die Leistungszulagen werden um bis zu 50 Prozent des Erhöhungsbetrages angerechnet.

Darüber hinaus wird die Zulage für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren (W1-Professuren) um 200 Euro zum 01.08.2015 aufgestockt. Die Koalition folgt damit auch dem Wunsch der Universitäten und Hochschulen, bei den eigentlich nicht vom Verfassungsgerichtsurteil betroffenen W1-Professuren das Grundgehalt zu erhöhen.

Der Vergaberahmen, der die Besoldungsausgaben aus Grundgehalt und Leistungszulagen umfasst, wird angepasst. Der Besoldungsdurchschnitt wird rückwirkend zum 01.01.2015 um 5 Prozent erhöht.

Der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Oberg, und der Haushalts- und Wissenschaftsexperte der CDU-Fraktion, Markus Klaer, erklären dazu:

„Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU sind der Überzeugung, dass Berlin eine leistungsfähige Wissenschaft mit herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern braucht. Wir wollen die besten Köpfe nach Berlin holen. Bei der Neuordnung der Besoldung von Professorinnen und Professoren war es unser Ziel, die Wettbewerbs-, Konkurrenz- und Leistungsfähigkeit der Universitäten und Hochschulen zu erhöhen und uns dem Bundesdurchschnitt weiter anzunähern. Daher war es wichtig, dass die Leistungszulage nicht vollständig verrechnet wird und die Erhöhung der Besoldung so erfolgt, dass sich diese auch auf die Höhe der Ruhegehälter auswirkt."

Nachdem die Koalition umfangreiche Mehrinvestitionen in den Hochschulen angeschoben hat, ist sich die Koalition einig, dass etwaige Mehrausgaben für die Anpassung der Professorenbesoldung von den Hochschulen selbst im Rahmen der Hochschulverträge finanziert werden.