Kohlmeier kritisiert Planung der Bundesregierung für Warnschussarrest

05.03.2012 | Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Sven Kohlmeier, kritisiert die durch die Presse bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung, das Jugendstrafrecht zu verschärfen und einen Warnschussarrest einzuführen.

Der sog. Warnschussarrest kombiniert eine Bewährungsstrafe mit der Verhängung von Jugendarrest. Damit soll den Jugendlichen ein so genanntes Stoppschild gesetzt werden.

Sven Kohlmeier:sagt „Mit dem von der Bundesregierung geplanten Warnschussarrest werden ausschließlich konservative Klischees vom vermeintlich starken Durchgreifen gegen jugendliche Straftäter bedient. Die heutigen richterlichen Möglichkeiten der Erziehungsmaßregel, des Jugendarrests und der Jugendstrafe sind ausreichende gesetzliche Möglichkeiten zur Ahndung von Straftaten. Diese müssen nur konsequent angewendet werden. Durch die zusätzliche Kombination von gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten wird kein Jugendlicher von einer Straftat abgehalten werden.

Der Weg der Bundesregierung ist falsch. Richtiger ist der Weg, den das Land Berlin geht u.a. mit dem „Neuköllner Modell“. Die Verurteilung beispielsweise zum Arrest erfolgt unmittelbar nach einer Straftat und viel schneller als bei üblichen Gerichtsverfahren.

Kohlmeier verweist auf ein weiteres Problem. Sollte der Warnschussarrest kommen, müsste der Bund auch die Mittel für die notwendigen Arrestplätze bereitstellen. Gerade erst hatte der Justizsenator die Erhöhung der Berliner Arrestantenplätze von 33 auf 60 angekündigt, weil die bisherigen Plätze schon heute bei weitem nicht ausreichen. An den Kosten der Ausweitung der Arrestplätze muss sich dann der Bund beteiligen, dies kann nicht bei den Ländern hängen bleiben."