Sven Meyer
Sevim Aydin
26.02.2025 | Wie ver.di berichtet, gibt es vermehrt Probleme, dass Berufsschulen ihren Azubis für die Teilnahme an Streiks nicht entschuldigt freistellen. Die SPD Fraktion hat das vergangenen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie thematisiert und die Senatsverwaltung aufgefordert, hier zu handeln. Dennoch scheint sich diese Problematik fortzusetzen. Das ist für uns nicht akzeptabel!
Sven Meyer, Sprecher für Arbeit:
„Das Streikrecht ist ein sehr hohes, durch das Grundgesetz geschütztes Gut, auch und gerade für Auszubildende. Wir begrüßen es sehr, wenn Auszubildende sich für bessere Ausbildungsbedingungen einsetzen. Deshalb haben wir auch die Möglichkeit zur Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen für Auszubildende an Berufsschultagen in der AV Schulbesuchspflicht noch einmal klar und rechtssicher geregelt. Wir fordern die Senatsverwaltung auf, nun endlich schnell zu handeln und dafür zu sorgen, dass die Auszubildenden zu ihrem Recht kommen und ohne Sanktionen an Streikmaßnahmen teilnehmen können.“
Sevim Aydin, Sprecherin für Ausbildung:
„Ich erwarte, dass sich alle Oberstufenzentren und Berufsschulen an die Ausführungsvorschriften zur Schulbefreiung (AV Schulbefreiung) halten und den Auszubildenden die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen ermöglichen. Die Regelung in der AV Schulbesuchspflicht ist festgelegt worden, um den Auszubildenden eine sichere Grundlage für ihr Engagement zu bieten. Es kann nicht sein, dass junge Menschen in ihrer demokratischen Mitbestimmung behindert werden. Wir stehen fest an der Seite der Streikenden und setzen uns für ihre Rechte ein.“