Berliner Mietpreisbremse ist rechtens: Bundesgerichtshof stärkt Schutz von Mieter*innen!

Sevim Aydin

Wahlbezirk: 
Friedrichshain-Kreuzberg
Sprecherin für Wohnen und Mieten
Sprecherin für Berufliche Bildung
Sevim Aydin, MdA

19.12.2024 | Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesgerichthofes zur Berliner Mietpreisbremse erklärt die mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sevim Aydin:

„Ich freue mich sehr, dass der Bundesgerichtshof heute die Berliner Mietpreisbremse, die im Jahr 2025 von dem SPD-geführten Senat eigeführt worden ist, für rechtens erklärt hat. Mit dem Urteil sendet der Bundesgerichtshof ein klares Signal: Der Schutz der Mieterinnen und Mieter ist nicht nur sozial gerecht, sondern auch verfassungsrechtlich abgesichert. Dies gibt vielen Menschen in Berlin und darüber hinaus Hoffnung und stärkt das Vertrauen von Mieterinnen und Mietern in eine gerechte Wohnungspolitik.

Die SPD hat sich stets für den Schutz von Mieterinnen und Mietern eingesetzt. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass wir als SPD den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen müssen. Wir brauchen nicht nur eine konsequente Durchsetzung der Mietpreisbremse, sondern auch eine Verlängerung und Verschärfung dieser Regelung in besonders angespannten Wohnlagen. Nun sind alle politischen Parteien auf Bundesebene gefordert!"

Der Fall, der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde, betraf einen Mieter aus Berlin-Mitte, dessen Staffelmietvertrag eine Nettokaltmiete von 1.931 Euro vorsah. Dies lag weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete, die laut Mietpreisbremse höchstens um zehn Prozent überschritten werden darf.