Köhne: Transparenz bei der Gaststättenbewertung nützt zu allererst den Verbrauchern - Bundeseinheitliche Kriterien bei der Hygienebewertung gefordert

06.12.2012 | Das Verwaltungsgericht Berlin hat geurteilt, das die Hygiene-Bewertungen auf der Internetseite der Verbraucherschutzverwaltung „Sicher essen“ einen falschen Eindruck erwecken können und deswegen unzulässig sind. Die Sprecherin der SPD-Fraktion für Verbraucherschutz, Irene Köhne, sieht das Urteil als Chance für eine Überarbeitung. Zukünftig soll es umfassend transparente Kriterien und eine klare Punktevergabe geben.

Irene Köhne sagt: "Mit fairen und transparenten Kriterien ist sowohl den Belangen der Gaststättenbetreiber gedient, als auch dem Bedürfnis der Verbraucher nach möglichst klaren Informationen. Es nützt den Verbraucherinnen und Verbrauchern nichts, wenn ihnen nur eine Punktzahl mitgeteilt wird, sie aber gar nicht wissen, ob wirklich Hygienemängel vorliegen oder beispielsweise das Fehlen von Garderobenschränken für die Mitarbeiter bemängelt wurde.

Im Interesse sowohl der Gaststättenbetreiber als auch der Verbraucher muss ein möglichst einheitlicher Kriterienkatalog vorgelegt werden. Hier darf es weder von Bezirk zu Bezirk, noch von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben. Schließlich sind sowohl das Gaststättengesetz, als auch das Lebensmittelrecht Bundesangelegenheit. Daher müssen Bewertungsstandards bundeseinheitlich geregelt sein. Leider hat sich Frau Aigner als Bundesverbraucherschutzministerin bisher aus der Frage gesetzlicher Regelungen herausgehalten. Das schadet den Verbrauchern und den Gaststätten."

Anfang des Monats hatte bereits das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Hygiene-veröffentlichung von Gaststättenbetrieben für unzulässig erklärt.