PM-Fraktion: Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte kommt doch rückwirkend zum 1. Februar 2023!

Marcel Hopp

Wahlbezirk: 
Neukölln
Sprecher für Bildung
Sprecher für Wissenschaft und Forschung
Marcel Hopp, MdA

Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte kommt doch rückwirkend zum 1. Februar 2023!

Kurz vor Abschluss der Schlussberatungen des Haushaltes für die Jahre 2024/25 ist es in der parlamentarischen Verhandlung zwischen den Koalitionsfraktionen gelungen, die Mittel für den Nachteilsausgleich für Lehrkräfte, die im Schuljahr 22/23 angestellt waren und nicht verbeamtet werden wollen, rückwirkend zum 1. Februar 2023 bereitzustellen. Vorherige Verlautbarungen seitens des Senats, dass der Nachteilsausgleich für die Bestandslehrkräfte, die bis zum 30. September 2023 den Antrag auf Kompensation gestellt haben, diesen rückwirkend erst zum 1. Oktober 2023 ausgezahlt bekommen, sind somit hinfällig.

Dazu erklärt Marcel Hopp, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: 

„Ich bin sehr froh über diesen Verhandlungserfolg. Uns als SPD-Fraktion ist es zur stärkeren Personalbindung und zur Wertschätzung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte ein besonderes Anliegen, dass Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen oder können, schnellstmöglich den zugesicherten Nachteilsausgleich erhalten. Eine rückwirkende Auszahlung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Nachteilsausgleichsgesetzes am 1. Februar 2023 war für uns daher besonders wichtig. Mit dieser Einigung erhalten die Bestandslehrkräfte des Schuljahres 22/23, die weiter angestellt bleiben wollen, den vollen Umfang an Kompensation. Eine Beibehaltung des Zeitraums der rückwirkenden Zahlung ab dem 1. Oktober 23 hätten die betroffenen Lehrkräfte Lohneinbußen in Höhe von bis zu 2.400 EUR bedeutet, was wir in den Verhandlungen abwenden konnten.“