Iris Spranger
03.05.2013 | Zu dem Anfang Mai in Kraft getretenen Mietrechtsänderungsgesetz erklärt die wohnungs- und mietenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger:
„Das von der schwarz-gelben Koalition auf Bundesebene beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz greift insgesamt viel zu kurz und räumt die sozialen Ungerechtigkeiten nicht aus. Beim Thema Mieten und Wohnen offenbart sich die soziale Kälte von Union und FDP im Bund.
Das neue Gesetz sieht für die Länder die Möglichkeit vor, die Mieterhöhung von derzeit 20 Prozent in 3 Jahren auf 15 Prozent in 3 Jahren zu begrenzen. Der Berliner Senat wird davon Gebrauch machen.
Wir fordern aber weiterhin eine Begrenzung der Miethöhe für Neuabschlüsse von Mietverträgen durch eine wirksame Obergrenze von maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Unser Ziel bleibt auch, die Mieterhöhungsmöglichkeit für die Vermieter auf 15 Prozent in 4 Jahren zu begrenzen.
Ferner fordern wir eine generelle Begrenzung der Modernisierungsumlage von derzeit 11 Prozent auf nur noch 9 Prozent der tatsächlichen und nachgewiesenen Modernisierungskosten. Dies setzt der Berliner Senat mit dem Mietenbündnis bereits beispielgebend um.
Problematisch sind die im schwarz-gelben Mietrechtsänderungsgesetz vorgesehenen Einschränkungen für die Mieterinnen und Mieter bei der Duldung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen und der diesbezüglichen Möglichkeit von Mietminderungen.
Unzureichend ist außerdem die grundsätzliche Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von nur drei Jahren. In angespannten Wohnungsmarktbereichen Berlins gilt schon jetzt eine siebenjährige Kündigungssperrfrist."