Schwarz-Gelb im Bund greift mit dem Mietrechtsänderungsgesetz zu kurz

03.05.2013 | Zu dem Anfang Mai in Kraft getretenen Mietrechtsänderungsgesetz erklärt die wohnungs- und mietenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger:

„Das von der schwarz-gelben Koalition auf Bundes­ebene beschlossene Miet­rechts­änderungs­gesetz greift ins­gesamt viel zu kurz und räumt die sozialen Un­ge­rechtigkeiten nicht aus. Beim Thema Mieten und Wohnen offen­bart sich die soziale Kälte von Union und FDP im Bund.

Das neue Gesetz sieht für die Länder die Mög­lich­keit vor, die Miet­er­höhung von der­zeit 20 Prozent in 3 Jahren auf 15 Pro­zent in 3 Jahren zu begrenzen. Der Berliner Senat wird davon Gebrauch machen.

Wir fordern aber weiter­hin eine Begrenzung der Miet­höhe für Neu­ab­schlüsse von Miet­ver­trägen durch eine wirksame Ober­grenze von maximal 10 Prozent über der orts­üblichen Ver­gleichs­miete. Unser Ziel bleibt auch, die Miet­erhöhungs­möglich­keit für die Ver­mieter auf 15 Prozent in 4 Jahren zu begrenzen.

Ferner fordern wir eine generelle Be­grenzung der Modernisierungs­umlage von derzeit 11 Prozent auf nur noch 9 Prozent der tatsächlichen und nach­ge­wiesenen Modernisierungs­kosten. Dies setzt der Berliner Senat mit dem Mieten­bündnis bereits beispiel­gebend um.

Problematisch sind die im schwarz-gelben Miet­rechts­änderungs­gesetz vor­ge­sehenen Ein­­schränkungen für die Miete­rinnen und Mieter bei der Duldung von energetischen Modernisierungs­maß­nahmen und der dies­be­züg­lichen Möglich­keit von Miet­minderungen.

Unzu­reichend ist außerdem die grund­sätzliche Kündigungs­sperrfrist bei Um­wandlung von Miet- in Eigentums­wohnungen von nur drei Jahren. In an­ge­spannten Wohnungs­markt­be­reichen Berlins gilt schon jetzt eine sieben­jährige Kündigungs­sperr­frist."

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