25.07.2013 | Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wollen mehr Transparenz in das Verfahren zur Bestellung von Insolvenzverwaltern und der Beiordnung von Pflichtverteidigern bringen. Wegen der richterlichen Unabhängigkeit dürfen im Vorfeld keine Vorgaben zur Bestellung von Insolvenzverwaltern und Pflichtverteidigern gemacht werden. Die Koalition plant deshalb eine Veröffentlichungspflicht nach der erfolgten Auswahl.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, sagt: „Es kann nicht sein, dass die Bestellung von Insolvenzverwaltern durch das Amtsgericht Charlottenburg völlig im Dunkeln bleibt. Uns wurde von Eindrücken berichtet, dass immer dieselben Verwalter mit lukrativen Aufträgen bedacht würden. Transparenz öffentlichen Handelns endet nicht vor der Tür der Justizverwaltung und der Gerichte“.
Die Rechtsexpertin der CDU-Fraktion, Cornelia Seibeld, sagt: „Auch die Bestellung von Pflichtverteidigern bedarf der Transparenz. Die Unabhängigkeit der Richter werden wir selbstverständlich beachten. Uns wurde aber von teilweise willkürlichen und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen bei der Auswahl von Pflichtverteidigern berichtet. Transparenz in diesem Bereich führt auch zu einer höheren Akzeptanz der Justiz“.
Die Koalitionsfraktionen fordern den Senat mit einem Antrag auf, sich bei Berliner Gerichten dafür einzusetzen, dass halbjährlich eine Liste der im Vorhalbjahr berufenen Insolvenzverwalter und Pflichtverteidiger erstellt und veröffentlicht wird. Die Liste soll nach den einzelnen Kammern und Verfahren der Gerichte aufgeschlüsselt sein. Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen sollen bei Insolvenzverwaltern auch deren Vergütung sowie der Ausgang des Verfahrens anzugeben sein.
Des Weiteren wird der Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine entsprechende gesetzliche Regelung einzusetzen und falls erforderlich eine Bundesratsinitiative zu ergreifen.