Buchholz: Über 100.000 Berliner Gaskunden können nach BGH-Urteil Geld zurückfordern

05.09.2013 | Für die Energieversorger ist es ein herber Schlag. Die heute veröffentlichte, schriftliche Urteilsbegründung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 31. Juli 2013 bestätigt: Bundesweit haben viele Gas-Sondervertragskunden Anspruch auf Rückzahlungen unwirksamer Preiserhöhungen. Allein in Berlin könnten mehr als 100.000 Kunden zu viel bezahlt haben, informiert der energie­politische Sprecher der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz:

„Der BGH hat in einem Grundsatzurteil zu Gunsten der Verbraucher entschieden. 25 klagenden RWE-Kunden hat das Gericht bestätigt, dass eine Klausel zur Preisanpassung in ihren Verträgen nicht korrekt war. Damit sind Preiserhöhungen, die auf solchen Klauseln beruhen, unwirksam und zwar unabhängig davon, ob das Gas (oder der Strom) tatsächlich zu teuer war oder nicht.

Ich rate allen Berliner Haushalten, jetzt ihren Gasvertrag zu überprüfen, denn es gilt: Wer seinen Kunden nachteilige oder nicht ausreichend transparente Preisklauseln in die Verträge geschrieben hat, muss die Konsequenzen tragen! Die Gasversorger fordere ich auf, den betroffenen Kunden ein vereinfachtes Verfahren für eine kulante Rückzahlungsregelung anzubieten. Nur so kann eine unnötige Lawine von Widersprüchen und Prozessen vermieden werden. Informationen und Beratung finden Kunden bei der Stiftung Warentest oder bei der Verbraucher­zentrale Berlin (im Internet unter http://www.test.de/-4586422-0/ bzw. www.vz-berlin.de).

Allein für Berlin gehe ich davon aus, dass über 100.000 Sonderkunden von GASAG und anderen Gasanbietern betroffen sein können. Experten erwarten sogar, dass die Zahl noch höher liegen könnte, denn 2010 hatte allein die GASAG nach eigenen Angaben rund 300.000 Sondervertragskunden. Durch welche wunder­same Fügung sich die Zahl auf heute nur noch 85.000 solcher Verträge reduziert haben soll, erschließt sich mir nicht.

In der Pflicht sehe ich auch den Bundeswirtschaftsminister. Versorger und Verbraucher brauchen Klarheit, wie Klauseln zur Preisanpassung bei Gas und Strom künftig transparent, fair und gerichtsfest gefasst werden können. Der Wirtschaftsminister kann sich nicht länger weg ducken und nur auf den Markt setzen. Eine Verordnung für Sonderkunden muss schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden.“