Eine Citymaut wird es mit uns nicht geben

22.04.2021 | Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat sich heute in erster Lesung mit den neuen Abschnitten zum Wirtschaftsverkehr und zur Neuen Mobilität für das Berliner Mobilitätsgesetz befasst. Mit den beiden Abschnitten wird Rot-Rot-Grün das Mobilitätsgesetz, das 2018 mit dem allgemeinen Teil sowie Abschnitten zum öffentlichen Nahverkehr und Radverkehr beschlossen und Anfang des Jahres um den Teil zum Fußverkehr ergänzt worden ist, komplettieren. 

Mit dem Gesetz werden künftig Infrastrukturflächen für Schiene und Wasserstraßen gesichert, Alternativen zum dieselbetriebenen Nutzfahrzeug gefördert. Liefer- und Ladeprozesse effizient in Tagesrandlagen und emissionsarm erfolgen, Belange des Wirtschaftsverkehrs bei allen Maßnahmen im Öffentlichen Straßenland berücksichtigt,  notwendige Infrastruktur von Umschlagplätzen geschaffen, eine regelmäßige Austauschplattform Berliner Wirtschaftsverkehr eingerichtet sowie eine öffentliche Verkehrsdatenplattform geschaffen.

Hierzu erklärt unser verkehrspolitischer Sprecher Tino Schopf:

Der Gesetzesentwurf des Senates mit den Abschnitten „Wirtschaftsverkehr und „Neue Mobilität ist eine gute Arbeitsgrundlage. Positiv hervorzuheben ist hierbei der Vorrang zur Einrichtung von Liefer- und Ladezonen, die künftige Sicherung der Infrastrukturflächen für Schiene und Wasserstraßen sowie die Schaffung einer öffentlichen Verkehrsdatenplattform.

Uns ist sehr daran gelegen, das Mobilitätsgesetz noch in dieser Legislatur zu komplementieren. Wir wollen Strukturen zu schaffen, die es den Menschen erleichtern, ihr Leben ohne Auto zu gestalten. Für uns liegt die Fortbewegung der Zukunft im Credo „Mehr Mobilität bei weniger Verkehr“. Wir brauchen einen intelligenten Aus- und Weiterbau des Berliner S-, U- und Straßenbahnnetzes. Diese Ziele durch eine Steuerung von Preismechanismen zu erreichen, lehnen wir ab. Eine Citymaut wird es mit uns nicht geben.

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